Riedwerke Groß-Gerau -Wasserstofftankstelle
Description du marché
Der AG schreibt die Nutzung und den Betrieb einer auf dem Betriebshof der Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (im Folgenden: "LNVG") zu errichtenden Wasserstofftankstelle sowie die Beschaffung von Wasserstoff aus. Die LNVG organisiert und koordiniert den gesamten lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreis. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft des AG sorgt sie im öffentlichen Interesse für ein attraktives und wirtschaftliches ÖPNV-Angebot. Das Verkehrsangebot für drei Linienbündel liegt in der Verantwortung der VerkehrsService GmbH Groß-Gerau (im Folgenden: "VSGG"), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der LNVG. Die LNVG plant bis zum Jahr 2030 eine emissionsfreie Busflotte für den Einsatz im ÖPNV aufzubauen und die gesamte Dieselbusflotte gegen emissionsfreie Busse auszutauschen. In diesem Zuge wurde von der LNVG bereits im Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, aus der für den Einsatz bei der LNVG die Wasserstofftechnologie als vielversprechendste Technologie hervorging - insbesondere auch weil sich kaum Änderungen im Betriebsablauf ergeben. Die Linien- und Umlaufplanung kann größtenteils genauso beibehalten werden wie bei der Depot- und Betankungsplanung für Dieselbusse. Vor diesem Hintergrund wird die LNVG 25 Wasserstoff-Brennstoffzellen-Busse (im Folgenden: "Busse") für die Nutzung durch die VSGG betreiben, davon 17 Solobusse und acht Gelenkbusse. Ab Ende 2027 kommen eventuell zehn weitere Gelenkbusse dazu. Zur Versorgung dieser Busse soll daher am Leistungsort eine stationäre Wasserstofftankstelle errichtet werden mit einer Kapazität von mindestens 180.000 kg Wasserstoff pro Jahr. Aufgrund entsprechender Fördervorgaben für die Busse, muss bis Ende 2028 mindestens die Hälfte des gesamten Liefervolumens mit grünem Wasserstoff bedient worden sein. Der AG wird in diesem Zeitraum jährlich mindestens 180.000 kg Wasserstoff abnehmen. Er behält sich jedoch vor, bis zu 10 Prozent der Mindestabnahmemenge bei Preisvorteilen von einem Tochterunternehmen liefern zu lassen. Die Wasserstofftankstelle darf neben der LNVG auch von Dritten genutzt werden (einschließlich PKW und LKW), sofern dadurch die Versorgungssicherheit für die LNVG nicht beeinträchtigt wird. Die LNVG wird eine Teilfläche mit den maximalen Maßen von 10 Metern Breite und 50 Metern Länge auf ihrem Betriebshof und der angrenzenden unbefestigten Freifläche (im Folgenden: "Betriebsfläche") für die Errichtung der Wasserstofftankstelle zur Verfügung stellen und für die Vertragslaufzeit von sieben (7) Jahren (plus optional einmal um zwei (2) weitere Jahre verlängert) an den erfolgreichen Bieter als Auftragnehmer überlassen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist die Wasserstofftankstelle durch den Auftragnehmer nach Wahl des AG zu demontieren oder zu modernisieren.
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