Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen
Description du marché
Zu den Aufgaben des AN im Rahmen der unter Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung erfolgten Projektbeschreibung und der unter Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung genannten Zielsetzung gehört eine kompetente und effiziente administrative sowie fachliche Unterstützung des AG vornehmlich im Bereich der unter Ziffer 2. genannten gesetzlichen Bestimmungen. Der AG erstellt hierzu im Vorfeld Vorgaben und Leitfäden, die als Grundlage für die erforderlichen Unterstützungsleistungen dienen und zwingend zu beachten sind. Zu den Unterstützungsleistungen zählen insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen: 1.Vorbereitende Leistungen Die Bearbeitung erfolgt über EDV-Lösungen der ekom21. Diese sind bereits beim AG implementiert und im Antragsverfahren genutzt worden. Insgesamt sind ca. 95.000 betroffene Personen zu kontaktieren. •Schaffung der auf Seiten des AN erforderlichen technischen Voraussetzungen •Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen •Schulung des vom AN eingesetzten Personals unter Anleitung und Unterstützung des AG •Einteilung der Kontaktaufnahmen 2.Administrative Bearbeitungsschritte im Anschreibeverfahren Die betroffenen Personen werden in einem ersten Anlauf über die aus dem Antragsverfahren bekannten und im System hinterlegten E-Mailadressen angeschrieben. Im Falle nicht zustellbarer oder nach einer festgelegten Frist nicht beantworteter E-Mails werden die Anfragen in einem zweiten Anlauf mittels einfachem Brief versandt. Erfolgt nach einer festgelegten Frist erneut keine Rückantwort wird in einem dritten Anlauf mittels Zustellungsurkunde versandt. Dieser Ablauf erfolgt voraussichtlich automatisiert, bis ein Adressat postalisch nicht erreichbar ist, eine Rückmeldung vorliegt oder endgültig nicht vorliegt. •Überprüfung der Rückmeldungen •Überprüfung des Zustellungsadressaten •Dokumentation der Ergebnisse aus dem Anschreibeverfahren 3.Aufklärung von Zahlungseingängen Nach Versand der Rücknahme-/Rückforderungsbescheide fallen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement an: •Recherche und Aufklärung bei nicht automatischer Zuordnung •Veranlassung bei Überzahlung •Ggf. Aufforderung und Nachprüfung bei Unterzahlung 4.Forderungsmanagement Die Zahlungseingänge sind zu beobachten. Bei Ausbleiben von Zahlungseingängen erfolgt vollautomatisiert die Abgabe an das zuständige Finanzamt. Im Falle der Beantragung von Stundungen (Ratenzahlungen) sind die Voraussetzungen manuell zu prüfen und entsprechende Ratenzahlungsvereinbarungen zu erstellen. In laufenden Insolvenzverfahren ist die Anmeldung der Forderungen zu prüfen bzw. veranlassen. •Vollstreckungsrückläufer: Entscheidungsempfehlung für weiteres Vorgehen •Bearbeitung von Stundungsanträgen (Ratenzahlungsanträge) •Forderungsmanagement in Insolvenzverfahren 5.Im Fall von Klagen •Im Falle von Klagen: Vorbereitung und Abgabe von Vorgängen an zu-ständige Stellen (Rechtsdienstleister, Gerichte etc.) 6.Kontakt und Beschwerdemanagement •Einrichtung und Bewirtschaftung einer Hotline für die Dauer des Rückmeldeverfahrens •Bearbeitung von E-Mail-Anfragen während des Rückmeldeverfahrens 7.Auswertungen und Berichte •Auswertung und Aufbereitung des Bearbeitungsstatus nach unterschiedlichen Kategorien •Fertigung von und Zuarbeit zu Berichten 8.Projektbegleitung Der AN muss die Projektgestaltung durch den AG begleiten, indem er aus operativer Sicht und mit seiner Projekterfahrung die Projektstruktur und den -ablauf auf Machbarkeit und Zweckmäßigkeit gegenprüft. Im Übrigen muss der AN stets in der Lage sein, dem AG Auskunft über den Verfahrensstand zu geben. Einige, gemeinsam abzustimmende Arbeitsschritte meldet er dem AG proaktiv. 9.Option: Sachbearbeitung und Entscheidung Im Fokus des Rückmeldeverfahrens steht ausschließlich die nachträgliche Überprüfung des im Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe (11. März 2020 bis 10. Juni 2020) tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpasses und der Abgleich mit der aufgrund des Soforthilfeantrags beim Regierungspräsidium Kassel in 2020 beantragten und ausgezahlten Fördersumme. Hierzu sind vom den betroffenen Personen im Rückmeldeverfahren die maßgeblichen betrieblichen Daten über Einnahmen und Ausgaben sowie die vorhandenen liquiden betrieblichen Mittel in einer Berechnungstabelle auf einem Internetportal einzugeben. Das Programm ist so konzipiert, dass es daraus den tatsächlichen Wert des Liquiditätsengpasses errechnet. Durch automatisierten Abgleich mit dem in 2020 ausgezahlten Betrag wird das Vorliegen und die Höhe einer Überzahlung ausgewiesen. Sofern dieser Betrag positiv ist, erfolgt daraufhin eine teilweise oder vollständige Rücknahme des Bewilligungsbescheides, verbunden mit der entsprechenden Rückforderung. Sofern sich aus der Berechnung keine Rückzahlungsverpflichtung ergibt, erfolgt (ggfs. automatisiert) eine formlose Mitteilung an die betroffenen Personen. Die hierfür zu verwendenden Dokumente einschließlich der Bescheidentwürfe und Mustertexte werden vom AG im Vorfeld als zwingend zu nutzende Vorlagen zur Verfügung gestellt und je nach Fallkonstellation durch das System erzeugt und versandt. Die Plausibilitätsprüfung vor der Erstellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides sowie die Veranlassung der Erstellung und des Versands werden von der Sachbearbeitung vorgenommen. Die hier anfallenden Leistungen sind nachfolgend aufgelistet. Ihre Inanspruchnahme durch den AG ist optional. •Überprüfung der Eingaben auf Vollständigkeit Überprüfung der Berechnungstabelle •Kommunikation mit betroffenen Personen •Entscheidung mit Unterstützung der Bescheiderstellung und Mitteilung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den zu vergebenden Auftrag -einschließlich der optionalen Leistung "Sachbearbeitung und Entscheidung"- ein maximaler Finanzrahmen von 9.120.000,00 Euro (netto) vorhanden ist, der nicht überschritten werden darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
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