Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule Bippen - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen
Description du marché
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule in der Gemeinde Bippen. Die Maiburg-Grundschule Bippen befindet sich in der Samtgemeinde Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Schulgebäude besteht aus * einem Altbau aus den 1950er-Jahren mit einem Erdgeschoss mit Toilettentrakt und Fahrradständer sowie * einer alten Sporthalle und * einer neuen Sporthalle und * einem Schulgebäudetrakt "Neubau" aus den 1960er-Jahren mit Erdgeschoss, einem 1. Obergeschoss, und einem Dachgeschoss. Der Altbau, "Neubau" und die alte Sporthalle sind teilunterkellert. Die Gebäude wurden in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich teilweise noch im Ursprungszustand und ist stark sanierungsbedürftig. Die Maiburg-Grundschule wird aktuell zweizügig geführt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung soll die Schule nach der Sanierung und Erweiterung zweizügig mit den dazugehörigen Differenzierungsräumen und einem Ganztagsbereich betrieben werden. Es wird daher eine Erweiterung um entsprechende Fach- und Differenzierungsräume sowie angepasster Sanitäranlagen, Verkehrsflächen, und Nebenräume notwendig. Zudem ist die Schule räumlich für den Ganztagsbetrieb vorzubereiten. Auch ein Mehrzweckraum als Bewegungs- und Versammlungsraum ist vorzusehen. Das angepasste Raumprogramm ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Das Raumprogramm lässt sich im Bestandsgebäude nicht umsetzen, so dass eine Sanierung und Nutzungsoptimierung des Bestandsgebäude und Erweiterung im notwendigen Umfang zu planen ist. Bei einer Sanierung des Gebäudes sind die aktuellen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes können Mängel vorhanden sein. Eine Brandverhütungsschau wurde zuletzt in den 1990er-Jahren durchgeführt. Zudem ist die Energieeffizienz der Gebäudeteile zu betrachten und zu optimieren. Das Dach der alten Sporthalle ist in die Jahre gekommen und ist ebenfalls mit in die Betrachtung einzubeziehen. Als Energieträger für die Beheizung des Gebäudes wird aktuell Gas verwendet, in der Gemeinde Bippen ist ein Fernwärmenetz vorhanden. Das Freibad wird bereits aus diesem Fernwärmenetz versorgt. Ein Austausch der bestehenden Heizkörper ist zu überprüfen. Die Gebäudeelektrik ist stark veraltet. Die Sanitärinstallation des Toilettentraktes ist in 2013 entkernt und neu aufgebaut worden. Eine energetische Sanierung hat hier nicht stattgefunden. Der Gebäudetrakt aus den 1950er-Jahren wurde von 2008 - 2010 energetisch saniert und mit einem WDVS mit Klinkerriemchen versehen. Der Gebäudetrakt aus den 1960er-Jahren ist mit einer nachträglichen Hohlschichtdämmung (Einblasdämmung) versehen worden. In 2020 - 2021 wurde eine neue Zweifeldsporthalle errichtet. Das Grundstück, auf dem sich die Grundschule befindet, ist 8.190 m2 groß. Der Schulhof erstreckt sich über rd. 2.700 m2. Die Außenanlagen zwischen der Maiburg-Grundschule und der Dalumer Str. sowie die umliegenden Freiflächen sind ebenfalls zu betrachten, zum einen die Verkehrssituation inkl. Parkmöglichkeiten und Busverkehr vor der Schule und zum anderen die Parkmöglichkeiten z. B. für außerschulische Hallennutzung. Im Bereich der Maiburg-Grundschule gibt es keinen Bebauungsplan, das Grundstück liegt im § 34-Gebiet BauGB. Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist zu überprüfen. Gegenstand des Verfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen folgende Leistungen: - Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021, - Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 - Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 - Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI 2021 - Verkehrsanlagenplanung nach §§ 45 ff - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe (4. Auflage, Stand Dezember 2022) und - Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo) Die Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der Politik, der Stadtverwaltung und weiteren am Bau Beteiligten ist mit einzukalkulieren. Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die gesetzlichen Vorgaben, die Schulbaurichtlinie, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen. Das beiliegende Raumprogramm beschreibt die Nutzungsanforderungen, die es umzusetzen gilt. Die Baumaßnahmen sollen möglichst flächensparend erfolgen und ein möglicher (Teil-) Umbau im Bestand sollte geprüft werden. Bei einer Bestandssanierung ist zu berücksichtigen, dass der Schulbetrieb (aktuell 2-zügig) ständig gewährleistet sein muss. Der AG plant eine stufenweise Beauftragung der unterschiedlichen Leistungsphasen. In der 1. Stufe (LPH 1 - 2) ist eine Bestandsaufnahme mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dabei ist zu klären, ob sich eine Erweiterung und Sanierung wirtschaftlicher darstellt als ein kompletter Neubau, ggfs. an einem anderen Standort. In der 2. Stufe (LPH 3 - 4) wird die Planung bis zur Genehmigungsplanung konkretisiert. Die 3. Stufe (LPH 5 - 9) bezieht sich auf die Ausführungsphase.
Pouvoir adjudicateur
Recevoir les prochains marchés Architecture, ingénierie & conseil technique en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic