Sanierung und Erweiterung KiGa, St. Veit-Leistungen der Tragwerksplanung gem.§§49 ff HOAI, LPH 1-6,8
Description du marché
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der der Tragwerksplanung gem. §§49 ff HOAI, LPH 1-6, 8 Die Gemeinde beabsichtigt die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Kindergartengebäudes sowie des Pfarrheimgebäudes, welches künftig in vollem Umfang zur Unterbringung des Kindergartens / der Kinderkrippe St. Veit genutzt werden soll. Der Kath. Pfarrkindergarten mit Kinderkrippe St. Veit in Marquartstein mit • 2 Kindergartengruppen mit je bis zu 25 Kindergartenkindern sowie • 2 Krippengruppen mit je bis zu 15 Krippenkindern ist in zwei Gebäuden der Gemeinde Marquartstein untergebracht, dem eigentlichen Kindergartengebäude (Gebäude West) sowie zum Teil in dem über eine gemeinsame Überdachung der Eingangsbereiche verbundene Pfarrheimgebäude (Gebäude Ost). Beide Gebäude wurden zur selben Zeit 1974 errichtet. Beide Gebäude weisen alters-bedingte Schäden auf und befinden sich darüber hinaus in technischer und energetischer Hinsicht in nicht mehr zeitgemäßem Zustand. Überdies hat ein steigender Be-darf an Betreuungsplätzen dazu geführt, dass der Pfarrkindergarten um eine weitere Kindergartengruppe mit bis zu 25 Kindern erweitert werden soll. Diese Gruppe kann in den vorhandenen Räumlichkeiten nicht untergebracht werden, sodass der zusätzliche Raumbedarf durch eine bauliche Erweiterung eines der beiden Gebäude zu realisieren ist. Für Einzelheiten wird auf die Machbarkeitsstudie verwiesen, wobei diese weder als abschließend zu betrachten noch verbindlich im Hinblick auf Art und Umfang der Sanierung ist. Der exakte Sanierungsumfang ist stattdessen im Anschluss an eine eigene Bestandsaufnahme mit Blick auf die funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Zielsetzung planerisch festzustellen und in Abhängigkeit des Um- und Erweiterungsbaus dem Bauherrn vorzuschlagen. Dabei ist der Bestand auf die Einhaltung energetischer Standards zu untersuchen. Wirtschaftlich sinnvolle Optimierungsmöglichkeiten sind aufzuzeigen. Eine Festlegung auf eine Variante ist Seitens der Gemeinde bislang nicht erfolgt. Die Erweiterungsmöglichkeiten sind mit Blick auf die funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Zielsetzung planerisch zu untersuchen und in einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage darzustellen. Die Planer sind dabei im Rahmen seiner Betrachtungen nicht auf die beiden dargestellten Varianten aus der Machbarkeitsstudie beschränkt. Weitere Details zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Umbaumaßnahmen entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der anhängenden Maßnahmenbeschreibung zu diesem Projekt.
Pouvoir adjudicateur
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