SAP-Partnervertrag Core
Description du marché
1 Leistungsgegenstand 1.1 Beratung Core, mit dem Fokus: SAP ERP und SAP IS-U auf S/4HANA Coretätigkeiten (insbesondere, aber nicht abschließend Konzeption, Projektleitung, Datenmapping, Arbeiten an Systemen, Test- und Qualitätssicherung) zu den Themenkomplexen Migration Non-SAP zu SAP und SAP zu SAP Unterstützung im laufenden Betrieb (Support) Fokus auf Core SAP ERP und SAP IS-U auf S/4HANA Relevante Schwerpunktmodule: SAP ERP (SAP FI, SAP CO, SAP PS, SAP MM, SAP PM, SAP SD, SAP HCM), SAP IS-U, SAP CRM und SAP S4HANA Unter anderem sind die folgenden Fachthemen aus der deutschen Energiewirtschaft relevant: Marktkommunikation bzw. Datenaustausch, Abrechnung, Gerätewesen, Energiedatenmanagement, CRM, Vertragskontokorrent, Kundenportale, Archivierung, EU-DSGVO, Kundenserviceprozesse 2 Vorgaben 2.1 Leistungsbeginn Der Auftraggeber beabsichtigt, unmittelbar nach Vertragsschluss Einzelabrufe zu tätigen. Deren Ausführungsbeginn wird frühestens zwei Wochen nach Vertragsschluss liegen. Der Auftragnehmer hat sich für den Beginn der Ausführung zu diesem Zeitpunkt bereit zu halten. Soweit nachfolgend von "Kunden" die Rede ist, sind die Kunden des Auftraggebers gemeint. 2.2 Ort der Leistungserbringung Soweit im Einzelvertrag nicht etwas Abweichendes geregelt ist, erbringt der Auftragnehmer die Leistung nach Wahl des Auftraggebers vor Ort beim Kunden, in den Räumen des Auftraggebers oder remote, also z.B. in den Räumen des Auftragnehmers. 2.3 Leistungszeiten Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich an Werktagen (zur Definition siehe Rahmenvertrag). Grundsätzlich ist die Leistung während der üblichen Bürozeiten der Kunden zu erbringen. In Ausnahmefällen muss die Leistung auch am Wochenende und an Feiertagen sowie außerhalb der Bürozeiten des Kunden erbracht werden. Solche Ausnahmen können insbesondere eintreten bei Produktivsetzungen aufgrund regulatorischer Änderungen oder bei dringenden Projekten beim Kunden. 2.4 Sprachkenntnisse Der Auftragnehmer setzt nur Berater ein, die mindestens Deutsch auf dem Niveau des C2-Levels des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. 2.5 Kategorien von Beratern Der Auftragnehmer setzt als Berater der entsprechenden Personalkategorien nur Personen ein, die über die nachfolgend aufgeführten Mindestqualifikationen verfügen: Junior-Berater: 0 bis zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung Berater: Über zwei bis maximal fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung Senior Berater: Über fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung
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