Schloss Steinort/Sztynort (PL) – Ermittlung des noch erforderlichen Umfangs an Notsicherungsmaßnahmen sowie Planung und Bauüberwachung Sicherung Dach Kernbau – OBJEKT- UND TRAGWERKSPLANUNG
Description du marché
Der Auftraggeber: Deutsch-Polnische Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz beabsichtigt Notsicherungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung am Dach des Kernbaus am Schloss Steinort/Sztynort in Polen Palace Sztynort at Sztynort Duzy 11-600 gm. Wegorzewo, powiat Wegorzewo, Wojewodschaft Ermland-Masuren Schloss Steinort / Sztynort als ehemaliges Herrenhaus der Familie von Lehndorff in Groß Steinort / Sztynorcie Duzym ist ein überaus wertvolles und somit erhaltenswertes Denkmal des gemeinsamen deutsch-polnischen Kulturerbes. Der Name von Lehndorff ist vor allem bekannt durch Graf Heinrich von Lehndorff, dem letzten Herrn auf Schloss Steinort, der am gescheiterten Stauffenberg-Attentat auf Adolf Hitler am 20.Juli 1944 beteiligt war und kurz darauf in Berlin-Plötzensee hingerichtet wurde. Vor diesem Hintergrund ist die Bewahrung der Denkmalanlage für das deutsche Gedächtnis eine wichtige Aufgabe, Schloss Steinort ist das Hauptprojekt der Deutsch-Polnischen Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz (DPS). Darüber hinaus zählt die historische Schloss- und Parkanlage zu den bedeutendsten baulichen Zeugnissen in Masuren und dem ehemaligen Ostpreußen. Nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ verfiel die ehemalige ostpreußische Gutsanlage in schnellem Tempo. Ende 2009 ist es, vorangetrieben von der DPS, gelungen, das Herrenhaus in das Eigentum der polnischen Schwesterstiftung der DPS, der Polsko-Niemiecka Fundacja Ochrony Zabytkow Kultury (PNF) zu übertragen. Seitdem haben beide Stiftungen, vor allem mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Polnischen Ministeriums für Kultur und nationales Erbe und privaten Spenden aus Deutschland, begonnen Notsicherungsmaßnahmen am Herrenhaus durchzuführen, um es vor dem Einsturz zu bewahren und kunsthistorisch wertvolle Bauteile zu sichern. Bisher sind u.a. folgende Notsicherungsmaßnahmen abgeschlossen: Fundamentsicherung, Ergänzung eingestürzter Bereiche im Keller, Drainage und Regenwasserkanalisation, Ertüchtigung von fünf weitgespannten bemalten Holzbalkendecken, Einbau von Ringankern und Sicherung des Mittelrisalits. Die ertüchtigten Deckenscheiben haben gleichzeitig zusammen mit den neuen Ringankern aus Karbonmauerwerks die Aufgabe, die Gebäudeaussteifung zu sichern und damit die Standsicherheit des Kernbaus zu gewährleisten. Für die bereits erbrachten und noch zu erbringenden Notsicherungsmaßnahmen gilt der Grundsatz, dass statisch-konstruktive Sicherungen zur Gewährleistung der Standsicherheit statisch nachzuweisen sind. Für die zukünftige Nutzung gibt es eine Konzeption, die die Grundlage für die Ausreichung der Bundesmittel seit 2019 ist. Wesentlicher Kernpunkt dabei ist die Einrichtung eines Ortes des Gedenkens des Umsturzversuchs von 20. Juli 1944 im Kernbau des Schlosses. Eine multifunktionale Nutzung soll ermöglicht werden. Auf dieser Grundlage wird derzeit ein erweitertes Nutzungs- und Betreiberkonzept erarbeitet. Sztynort ist eine Dorf mit ca. 170 Einwohnern in der polnischen Woiwodschaft Ermland-Masuren, der Gemeindesitz Angerburg/Wegorzewo ist 19 km, die Kreisstadt Rastenburg/Ketryzyn 25 km entfernt. Die zu vergebenden Planungsleistungen setzen sich zusammen aus den Fachlosen Objektplanung und Tragwerksplanung. Grund dieser Vergabe ist die erhebliche Verknüpfung der Tragwerksplanung mit der Objektplanung bei Ermittlung der erforderlichen Notsicherungsmaßnahmen. Die Planungsleistungen bestehen einerseits aus der Ermittlung des noch erforderlichen Umfangs an Notsicherungsmaßnahmen, untersetzt durch Beschreibung und planerische Darstellung der Notsicherungsmaßnahmen sowie Kostenermittlung auf Grundlage DIN 276. Ziel ist es eine verlässliche Planungsgrundlage für die weiter notwendigen Mittel zum Abschluss der Notsicherungsmaßnahmen vorliegen zu haben. Die notwendigen Maßnahmen umfassen auch alle statisch-konstruktiven Problemstellungen und sollen dabei sowohl kostenmäßig als auch textlich so aufbereitet sein, dass sie entsprechend den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln in sinnvolle Teilabschnitte aufgegliedert werden können. Die Ergebnisse der Ermittlung des noch erforderlichen Umfangs an Notsicherungsmaßnahmen sollen als Grundlage für die Beantragung der finanziellen Mittel, der notwendigen Genehmigungen, für Ausschreibung/Vergabe und Ausführung verwendbar sein. Sie müssen in deutscher Sprache abgefasst sein, da dies für den geplanten Förderantrag vorgeschrieben ist. Die weitere zu vergebende Planungsleistung ist die Planung und Bauüberwachung für die Sicherung des Dachs des Kernbaus (Teilleistungen Lph. 1 – 8 HOAI § 34 sowie Lph. 1 – 6 HOAI § 51). Die Planung erfolgt in deutscher und polnischer Sprache. Für die Ausführung und Bauüberwachung ist, wenn keine polnischen Sprachkenntnisse vorhanden sind, zumindest Verständigung in fließendem Englisch erforderlich. Es soll eine stufenweise Beauftragung stattfinden. Sämtliche weitere Leistungen ruft der Auftraggeber in Stufen beim AN ab, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht jedoch nicht. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens. Aus Gründen der Förderung kann die Möglichkeit bestehen, dass das Bauvorhaben in Bauabschnitte gegliedert werden muss und sich daraus eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ergibt. Aufwendungen im Zuge der Angebotserstellung, einschließlich Reisekosten können nicht erstattet werden. Sofern gewünscht, besteht die Möglichkeit für Vorort-Besichtigungen. Alle wesentlichen Unterlagen der bereits erbrachten Planungen sowie Dokumentation der erbrachten Ausführung werden als Vergabeunterlagen veröffentlicht.
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