Schulen Bereich Südost - Rasenmahd 2025-2027
Description du marché
In dem Grünbereich Südost soll die Mahd von Rasenflächen an Schulen vergeben werden. Die Flächen werden zurzeit in gleicher Intensität, wie sie jetzt ausgeschrieben werden sollen, überwiegend mit Großflächenmähern gepflegt und befinden sich in einem guten Zustand. Es handelt sich insgesamt um 64 verschiedene Objekte mit 116.275,05 m2, die 12 mal geschnitten werden müssen. Für die Pflegegänge auf den Rasenflächen werden von Mitte März bis Dezember Ausführungsintervalle von jeweils 2 Wochen mit Tagesdatum vorgegeben. Nach Absprache mit der zuständigen Bauleitung nur im Jahr 2025: 31.03. bis 11.04. 22.04. bis 02.05. 12.05. bis 23.05. 02.06. bis 13.06. 23.06. bis 04.07. 14.07. bis 25.07. 04.08. bis 15.08. 25.08. bis 05.09. 22.09. bis 02.10. 20.10. bis 31.10. 24.11. bis 12.12. Hinweis: Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden. Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z.B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauleitung des Pflegebetriebs. Änderungsvorschläge/Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mäharbeiten an Schulen sind möglichst außerhalb der Schulzeit einzuplanen und in jedem Fall mit dem Hausmeister/Schulleitung abzustimmen. Bei wichtigen Klassenarbeiten muss damit gerechnet werden, dass in dieser Zeit nicht gearbeitet werden kann. Die Gesamtgröße der Rasenflächen in den Objekten und deren Teilflächenanzahl sind der Objektliste zu entnehmen. Dort finden sich auch Übersichtspläne, aus denen die Lage der Objekte ersichtlich ist. Hinweise zum Leistungsverzeichnis: Der Mengenansatz ergibt sich aus den Summen aller zugehörigen Objekte. Hinweise zum Angebot Bei den Arbeiten handelt es sich um Pflegearbeiten gem. DIN 18919. Die Pflegeleistungen werden auf Flächen mit einem insgesamt guten Pflegezustand durchgeführt. Die weitaus meisten Flächen sind in der vorangegangenen Pflegeperiode bis Dezember bearbeitet worden Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 3 - jährigen Pflegevertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Pflegeleistungen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Die angebotenen Preise sind verbindlich für drei Vertragsjahre vereinbart. Die Fristen für die Pflegegänge verschieben sich für die darauf folgenden Jahre um jeweils einen Tag nach vorne und sind ebenso wie die Fristen des Erstbeauftragungsjahres verbindlich vereinbart. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 13. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Pflegeperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per Fax an die Vergabestelle zu übermitteln. (z.Hd. Frau Losch, Fax 0201/8867058) Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen.
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