5497 Siedlung Röntgenanlage
Description du marché
Im Bestand befindliche Röntgenanlagen der Fa. Siemens (idF "Siemens") sind aufgrund von Umbauarbeiten am Standort Klinik Favoriten aus den aktuellen Räumlichkeiten in einen Neubau zu siedeln. Bestehende Gewährleistungen und/oder Medizintechnikgarantien sind nahtlos fortzuführen. Wiederkehrende Prüfungen und Messungen gemäß einschlägigen Gesetzen und Normen sowie Herstellerangaben sind im Zuge der Übersiedlung vom Auftragnehmer durchzuführen, unabhängig von Zeitpunkt der letzten Überprüfungen. Die Anlagen sind am neuen Standort gemäß Gesetzgebung, Normung und Herstellerangaben in Betrieb zu nehmen (insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben des Medizinproduktegesetzes). Dies betrifft sowohl Hardware als auch Software-Komponenten. Die Übersiedlung findet in drei eng getakten Bauphasen statt, wobei der Auftragnehmer auch die Werk- und Montageplanung zu erstellen hat. Teile der Demontage und Montage erfolgen bei laufendem Krankenhausbetrieb. Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die beabsichtigte (Zusatz-)Beauftragung bzw die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nur mit Siemens als einzigem Bieter vergaberechtlich zulässig ist, weil die konkreten Leistungen aus technischer und rechtlicher Sicht nur von Siemens erbracht werden können (§ 37 Abs 1 Z 3 BVergG). Dies ergibt sich einerseits insbesondere aus den einzuhaltenden rechtlichen Normen und Vorgaben (Aufrechterhaltung Gewährleistung, Medizintechnikgarantie und Leistungen nach MPG), die von keinem anderen Unternehmen übernommen bzw sichergestellt werden könnten. Andererseits resultiert dies aus den technischen Anforderungen (technischer Zugriff auf Anlagen samt Soft- und Hardware; Messungen, Herstellerzusagen usw nach MPG). Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zur Beauftragung von Siemens und der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens. Im Übrigen stellt die "bloße" Übersiedlung unter Weitergeltung aller übrigen Bedingungen nach Ansicht der Auftraggeberin eine an sich unwesentliche Vertragsänderung/Zusatzbeauftragung dar.
Pouvoir adjudicateur
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