Situation der praxisanleitenden Personen im Rahmen der beruflichen und hochschulischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachperson sowie deren Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Description du marché
Im Rahmen der beruflichen und hochschulischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann/zur Pflegefachperson ist im Pflegeberufegesetz (PflBG) (§ 6 Abs. 3 und § 38 Abs. 3 PflBG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (§ 4 und § 31 Abs. 1 PflAPrV) für die berufliche und für die hochschulische Ausbildung geregelt, dass im Rahmen jedes Praxiseinsatzes eine geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von zehn Prozent der zu leistenden Ausbildungszeit zu erbringen ist. Praxisanleitende befinden sich häufig (auch aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels) in einem Spannungsfeld zwischen dem Ausbildungsauftrag und der Bewältigung der täglichen Arbeitsabläufe im Rahmen der pflegerischen Versorgung (Versorgungsauftrag). Aktuelle Daten des BIBB-Pflegepanels (2023) zeigen zudem, dass es zahlreiche Pflegeeinrichtungen gibt, die aktuell nicht über ein ausreichendes Kontingent an Praxisanleitenden verfügen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Auch die Ergebnisse des vom BIBB beauftragten Forschungsprojekts „Begleitforschung des Veränderungsprozesses zur Einführung der neuen Pflegeausbildungen“ (BENP) zeigen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Anteil von zehn Prozent strukturierter und geplanter Praxisanleitung in der Realität nicht immer vollständig erreicht wird. Übergeordnetes Ziel des Forschungsauftrages ist es, mittels eines multiperspektivischen Mixed-Method Forschungsdesign eine detaillierte Analyse der Arbeitssituationen von Praxisanleitenden vorzunehmen. Darüber hinaus soll ein umfassender Blick auf die bestehende Fort- und Weiterbildungslandschaft geworfen und Perspektiven für deren bedarfsorientierte Weiterentwicklung erarbeitet werden. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden durch das BIBB an die zuständigen Fachministerien, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berichtet. Sie dienen als Grundlage für weitere politische Kommunikations- und Entscheidungsprozesse.
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