SSW_Infrastrukturausbau_05/2026
Description du marché
Die SSW-Stadtwerke St. Wendel Gmbh & Co. KG (nachfolgend AG) beabsichtigt im Zuge des synergetischen Netzausbaus folgende Arbeiten durchführen zu lassen: • Infrastruktur Ausbau im Gebiet der Kreisstadt St. Wendel in 2026 bis 2029 Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nach VOB/A § 4a EU beinhaltet alle Tiefbauarbeiten und Kabelverlegearbeiten zur Verlegung von Stromkabeln und FTTB-Leerrohren in den Backbone- und Haupttrassen sowie den Hausanschlüssen. Zu den Bauleistungen zählen u.a. Straßen-, Erd- und Tiefbauleistungen, insbesondere die Verlegung von Stromkabeln, Mikroleerrohren bzw. Mikrorohrverbänden, die Erstellung von Schachtbauwerken und Dokumentationsarbeiten. Die Abstimmung der Hausanschlüsse mit dem Gebäudeeigentümer erfolgt durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN). Der AN hat vor dem Beginn einer Maßnahme bei der zuständigen Verkehrsbehörde die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRA) zu beschaffen. Der AN kann die Leistung in offener oder geschlossener Bauweise ausführen. Erforderlich ist die Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Mögliche erforderliche Änderungen des Ausführungsverfahrens während der Abwicklung sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Eine Vorgabe des AG zum Ausführungsverfahren ist in Einzelfällen möglich und begründet keine zusätzliche Vergütung. Das Standardgrabenprofil für die Verlegung in offener Bauweise ist wie folgt herzustellen: B x T = 0,3 x 0,65 m (lichte Maße von OK Oberfläche / Überdeckung = 0,55 m) Für breitere und tiefere Gräben sind im LV gesonderte Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Die vorgegebenen Mindestlegeabstände der Netzrichtlinie sowie die Vorgaben von Baulastträgern und Behörden für alle gewählten Verlegeverfahren sind zwingend einzuhalten. Die Leistungen der Glasfasermontage beinhalten die erforderlichen Spleißarbeiten inkl. der Spleißplanungen, die Herstellung von GF-Muffen, die Anlieferung und Montage der erforderlichen Glasfaserverteilpunkte (Gf-VP) inkl. der techn. Ausrüstung dieser Verteiler sowie die betriebsfertige Herstellung aller vermarkteten Hausanschlüsse bis zum Glasfaserabschlusspunkt (Gf-AP) im Gebäude einschließlich des Hausanschlussmanagements. Die im LV aufgeführten Mengen gelten für das erste Vertragsjahr. Im Falle einer Ausübung der Verlängerungsoption durch den AG gemäß den vertraglichen Bestimmungen ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2 und 3 jeweils vergleichbare Mengen anfallen. Für weitere Informationen wird auf die beigefügten Vergabeunterlagen, hier insbesondere auf Anlage 2.1 Baubeschreibung und Anlage 2.2 Leistungsverzeichnis verwiesen.
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