Stadt Wermelskirchen - Objektplanung (Rhombusareal) - Teilnahmewettbewerb
Description du marché
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Stadtgebiet Wermelskirchen liegende Rhombusareal zu entwickeln. Es soll dazu bis Mitte August 2025 ein "Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen" (ISEK) erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage und auf Grundlage der Ergebnisse der Beauftragung der LP 1 - 3 HOAI soll bis zum 30.09.2025 der Erstantrag für eine neue Fördermaßnahme "Innovationsquartier Rhombus" der Förderantrag zur Städtebauförderung für eine neue Fördermaßnahme gestellt und der A-Status der REGIONALE 2025 "Bergisches Rheinland" beantragt werden. Hierzu ist für die angestrebte soziokulturelle Begegnungsstätte "Rhombus Campus" zunächst die Entwurfsplanung der Objektplanung "Gebäude" zu erstellen. ======================== Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 HOAI der Objektplanung Gebäude für den öffentlichen Gebäudekomplex "Rhombus Campus" nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit anschließenden Verhandlungsverfahren. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern als Teil des Angebots auch Lösungsvorschläge in Form einer städtebaulich-architektonischen Planungsstudie zu entwickeln, die vergütet werden. Diese Planungsstudie umfasst ein Städtebauliches Konzept für das Innovationsquartier Rhombus entlang der B51 (Ideenteil, auch als Grundlage für das oben genannte ISEK) und eine architektonische Vertiefung für den zu realisierenden öffentlichen Gebäudekomplex "Rhombus Campus". ======================== Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 HOAI der Objektplanung Gebäude für den öffentlichen Gebäudekomplex "Rhombus Campus". Stufe 1: Vertiefung des Entwurfs/Lösungsvorschlags Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI). Anschließend erfolgt die Stellung des Förderantrags/Erstantrags zur Städtebauförderung. Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 34 HOAI) einschließlich aller hierfür erforderlichen Dokumente und (ausgefüllter) Formulare Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 34 HOAI) Stufe 4: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 34 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der LP 4 - 6 ist jeweils grundsätzlich die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Erstantrags nach der Städtebauförderung, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt der Stadt Wermelskirchen und die Zustimmung des Rates der Stadt Wermelskirchen. Im Anschluss erfolgen die Erstellung und Einreichung eines Folgeantrags/investiven Antrags. Sodann ist vorgesehen die Stufe 5: Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7) und sodann die Stufe 6: Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation) und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 34 HOAI) zu beauftragen. Voraussetzung für die Beauftragung der LP 5 - 6 ist jeweils grundsätzlich die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen Folgeantrags/investiven Antrags nach der Städtebauförderung, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt der Stadt Wermelskirchen und die Zustimmung des Rates der Stadt Wermelskirchen. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen steht somit grundsätzlich in Abhängigkeit der positiven Förderung sowie den förderrechtlich vorgegebenen Leistungsschritten nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen) (siehe Anlage L3 zur Leistungsbeschreibung bereitgestellt auf dieser Plattform) sowie der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im städtischen Haushalt und der Zustimmung des Rates der Stadt Wermelskirchen. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungsphasen auch ohne Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen zu beauftragen.
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