Stadthalle Braunschweig - (Schadstoff 2) - Parkett- und KMF-Sanierung
Description du marché
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SfB), plant eine umfangreiche Sanierung der Bausubstanz und der Technischen Gebäudeausrüstung der im Jahre 1965 errichteten Stadthalle Braunschweig. Im Jahr 2017 erfolgte eine umfangreiche Ermittlung des Sanierungsbedarfs anhand einer Bestandsanalyse durch das Ingenieurbüro iwb, Braunschweig. Die Ermittlung hat im Wesentlichen die folgenden Punkte beleuchtet: Architektur, Tragwerk, Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung, Elektrotechnik, Veranstaltungstechnik, Schadstoffe, Akustik/ Schallschutz, Entfluchtung und Thermische Bauphysik. Eine Entwurfsplanung wurde entwickelt. In 2016 wurde die Planung gestartet, um die erforderlichen Vorbereitungen für eine Sanierung zu treffen. Im Jahr 2018 wurde die Stadthalle unter Denkmalschutz gestellt und die Planung daraufhin angepasst. Es liegt eine Baugenehmigung für die Sanierung der Stadthalle Braunschweig aus dem Jahr2020 vor, die in 2023 verlängert wurde. Die gesamte Planung unterliegt den Restriktionen des Denkmalschutzes, deshalb liegt bei der Sanierung der Stadthalle ein besonderer Fokus auf der der denkmalgeschützten Substanz. Im Rahmen der Sanierung ist der Schlüssel für eine langfristige nachhaltige Betreibung des Gebäudes als wirtschaftlich ausgerichteter Veranstaltungsort, das optimale Gleichgewicht ausmodernster technischer Gebäudeausstattung, Wahrung der denkmalgeschützten Identität und der Integration zukunftsweisender Konzepte. Die hier ausgeschriebenen Arbeiten zur Schadstoffsanierung beschränken sich auf die zerstörungsfreie Bergung des im Gebäude verbauten Parketts sowie in Teilbereichen um die Öffnung von Wänden und Decken zur Freilegung von Rohrleitungen, die mit KMF ummantelt sind. Sowohl das Parkett als auch Teile der Wand- und Deckenverkleidungen stehen unter den Restriktionen des Denkmalschutzes. Insofern sind die Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass die denkmalgeschützten Bauteile zerstörungsfrei geborgen werden. Weiterhin ist Bestandteil der Ausschreibung die transportgerechte Verpackung dieser Bauteile und die Einlagerung innerhalb des Stadthallengebäudes. Grundsätzlich sollen alle nicht unter den Denkmalschutz fallenden Rückbaumaterialien durch den Auftragnehmer entsorgt werden: - Betonbruch, Estrich (teilweise PAK-belastet) - PAK-beaufschlagte Trennlage des Parketts - KMF - ggf. Altholz aus Unterkonstruktionen - Gipskartonplatten - Altmetall, Stahlschrott - übrige Baustellenabfälle Vom Bieter ist mit dem Angebot ein Rückbau- und Entsorgungskonzept einzureichen, aus dem die wesentlichen Entsorgungswege ersichtlich sind. Diese Leistungen beinhalten - sämtliche Arbeiten zur Sicherung der Arbeitsbereiche - zerstörungsfreie Aufnahme des Stabparketts - Schadstoffsanierung von PAK-haltigem Parkettkleber - Rückbau von KMF sowohl als Flächen- als auch als Rohrleitungsdämmung - Verpackung, Transport und Einlagerung denkmalgeschützter Bauteile (Parkett Fliesen etc.) - Entsorgung von Rückbaumaterialien Bei dem aufzunehmenden Parkett (ca. 4.700 m²) handelt es sich um ein spezielles Hartholz. Das Parkett wurde unter Denkmalschutz gestellt und liegt fast vollständig im 1. OG. Es ist vorgesehen, das Parkett zerstörungsfrei zu bergen. Hierbei ist zu beachten, dass der verwendete Parkettkleber (bis zu 1.270 mg/kg) PAK-haltig ist. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
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