Straßenreinigung und Winterdienst
Description du marché
Vorbemerkungen Reinigung Flächen Die zu reinigenden Straßen, Wege, Gehsteige, Plätze, Treppen und Grünanlagen sind in den beigefügten Tabellen 1-7 und dem Lageplan, Blatt 2 aufgeführt. Hierin wird unterschieden zwischen befahrbaren Straßen und Plätzen (Tabelle 1 A und B), die für die Reinigung mit Fahrzeuge befahren werden können und befestigte und nicht befahrbare Wege und Plätze (Tabelle 2 - 5), sowie Grünflächen (Tabelle 6) und Flächen für die Schneeräumung (Tabelle 7 A bis D). Die Tabellen werden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf angepasst, daher können zu reinigende Flächen hinzukommen oder entfallen. Eine Veränderung in den Mengen um bis zu 10% ist einzukalkulieren. Die Reinigung der Flächen hat so gründlich zu erfolgen, dass Sand , Abfall bzw. in den Fugen wachsendes Grün (wird über eine eigenständige Position vergütet) vollständig entfernt werden. Der Einsatz von Laubbläsern und Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht gestattet. Das Grün ist manuell zu entfernen. Das anfallende Kehr- und Sammelgut verbleibt zunächst im Besitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer sorgt für die fachgerechte Entsorgung. Abfallsäcke stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der eingesammelte und aufgenommene Abfall ist getrennt nach Fraktionen (Papier/ Pappe, Kunststoff/ Wertstoffe, Glas, Restmüll und ggf. Sondermüll) zu sortieren und fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten der Entsorgung und die Grundgebühren für die Abfallbeseitigung trägt der Auftraggeber. Entsorgungsscheine sind als Nachweis mit der Abrechnung vorzulegen. Der Auftraggeber hat einzusetzende Geräte und Fahrzeuge zu benennen. Soweit Geräte oder Fahrzeuge im Bereich der Straßenreinigung eingesetzt werden, müssen diese vorrangig mit E-Antrieb ausgestattet sein. Geräte mit Verbrennungsmotoren bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, die Notwendigkeit ist mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen. Alle Fahrzeuge müssen vom Kreis Pinneberg genehmigt sein. Das anliegende Verzeichnis über die Straßen, Wege, Plätze, Treppen und Grünanlagen ist Vertragsbestandteil. Die darin genannten m2-Zahlen basieren auf Aufmaßen des Auftraggebers und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Der Klippenrandweg darf nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung des Auftraggebers mit Fahrzeugen befahren werden. Die Reinigung der Haupttreppe hat bis morgens um 8.00 Uhr zu erfolgen. In den von Besuchern der Insel frequentierten Bereichen (wie insbesondere Landungsbrücke, Lung Wai, Am Südstrand, J.-A.-Siemensterrasse, Mellinstraße, Hafenstraße, Am Falm, Rathausplatz und Klippenrandweg) sind während der Sommersaison (01.04. bis 31.10.) die Straßenreinigungsarbeiten außerhalb der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchzuführen. Die Ruhezeiten und die Ausführung von geräuschvollen Arbeiten von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr gemäß der Gemeindeverordnung zum Schutze des Kurbetriebes und der Umwelt sowie über die öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Helgoland in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten. In bestimmten Bereichen können die Arbeiten ausnahmsweise und nach Zustimmung des Auftraggebers auch in den Ruhezeiten ausgeführt werden. Für alle Reinigungen auf Anordnung des Auftraggebers sind entsprechende Stundennachweise vorzulegen. Vorbemerkung Winterdienst Bei Glätte und/oder Schneefall sind die in beigefügter Tabelle 7 und im Lageplan, Blatt 7 genannten Flächen zu streuen bzw. zu räumen, einschl. liefern und bevorraten von geeignetem Streugut. Die Reihenfolge wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer muss sich über kritische Wetterlagen und Vorhersagen informieren. Der Invasorenpfad muss 24h am Tag insbesondere für die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr frei befahrbar sein, dafür muss bei Vorhersagen von Schnee oder Frost ein Bereitschaftsdienst (inkl. Kontrollen) außerhalb der regulären Arbeitszeiten über die Dauer der Wetterlage eingerichtet werden. Die Haupttreppe ist bis spätestens 7.00 Uhr zu räumen und zu streuen. An nicht oder später gestreuten Flächen sind Warnschilder der Gemeinde Helgoland Anfang November aufzustellen und Ende März wieder abzubauen. Tausalz (tierfreundlich) darf nur in Extremsituationen an besonderen Gefahrenpunkten (Treppen, steilen Straßenabschnitten etc.) verwendet werden. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis auf Nachweis. Das Streumittel ist vom Auftragnehmer zu beschaffen und zu bevorraten. Der angebotene Stundensatz für Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in umfasst sämtliche Kosten und Zuschläge und gilt werktags für die Zeit von 6 bis 23 Uhr. Der Einsatz der Arbeitskraft darf die im ArbZG geregelten Arbeitszeiten nicht überschreiten. Nachtzuschlag wird gem. ArbZG §2 (3) in der Zeit von 23 bis 6 Uhr gewährt. In den nachfolgend aufgeführten Positionen für den Einsatz von handgeführten Räumgeräten oder Räumfahrzeugen ist das Bedienpersonal einzukalkulieren. Alle Fahrzeuge müssen vom Kreis Pinneberg genehmigt sein. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Die Schneeräumung mit Hilfe von Schneeschiebern und/ oder Besen, sowie das händische Ausbringen von Streusalz wird über den Stundensatz Helfer/-in abgerechnet. Die benötigten Geräte und Hilfsmittel (wie Eimer, Schaufel ect.) sind vom Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. Weitere Hinweise sind dem LV zu entnehmen.
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