Strompreiskompensation (SPK) – Ausschreibung 2. Interim-Report einschließlich Evaluation
Description du marché
Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024). Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt. Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.
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