Strukturelle Schulassistenz an Grundschulen des Gemeinsamen Lernens
Description du marché
Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Pouvoir adjudicateur
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