Talsperre Lichtenberg Komplexsanierung, NTV 01
Description du marché
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen : Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013,Leistungsphasen 1 bis 9; Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013, Leistungsphase 1 bis 6; Fachplanung der Technischen Ausrüstung § 55 HOAI 2013,Leistungsphase 1 bis 9 (Anlagengruppe 1); Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI 2013, Leistungsphase 1 bis 4; Geotechnik für die Objektplanung von Ingenieurbauwerken gemäß Ziff. 1.3.3 Anlage 1 HOAI Besondere Leistungen gemäß § 3 HOAI 2013 Entwicklung einer Überwachungslösung und Monitoringprogramms; Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit gemäß Punkt 5c) Anlage 9 HOAI 2013 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß Punkt 6g) Anlage 9 HOAI 2013 beauftragt. Die Zusätzlichen Leistungen der Bauzustandsuntersuchungen dienen der Bewertung der scheinbar intakten GFK‐Flächen bezüglich ihrer Eignung für den Erhalt unter der neuen Abdichtung, der Schädigung des Betonuntergrundes bei Abbruch und einer groben Eingrenzung der Abbruchtechnologie. Eine lokale Eingrenzung der abzubrechenden Flächen ist wegen der punktuellen Betrachtung nicht möglich. Die Ergebnisse sind daher nach aktuellem Stand insbesondere ab der Ausführungsplanung und bei der Beschreibung der Bauleistungen von Bedeutung. Schaffung von Grundlagen zur Wahl des Rissinstandsetzung. Prüfen der ausreichenden Passivierung der Bewehrung. Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur erfolgreichen Realisierung des Projektes erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von der mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten ARGE ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Pouvoir adjudicateur
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