Taximanagement am Flughafen BER (Konzession)
Description du marché
Gegenstand der Vergabe ist Organisation und der Betrieb der Taxiinfrastruktur am Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) an einen Konzessionär bzw. Betreiber Taxiinfrastruktur (BTI). Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, mit einer Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Betreiber Taxinfrastruktur (BTI) verpflichtet sich, als Betreiber für die ausgeschriebene Konzession am Flughafen BER ein komplettes, betriebsfertiges und betriebssicheres Gesamtsystem zu erstellen und im Auftrag des Auftraggebers zu betreiben. Die Leistung des Betreibers Taxiinfrastruktur (BTI) erstreckt sich auf die Konzeption, Einführung und den Betrieb eines Taxenmanagementsystems, in dem die Prozessabläufe sowie die eingesetzte Technik (z.B. Schrankenanlagen, Transponder, etc.) optimal verknüpft werden. Auch in dieser Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich beschriebene Leistungen, die jedoch notwendig sind, um ein komplettes, betriebsfertiges und betriebssicheres System zum Betrieb der Taxiinfrastruktur zu erstellen und zu betreiben, sind in der Leistungspflicht des Konzessionärs inkludiert, ohne dass sich dabei noch zusätzliche Ansprüche des Konzessionärs ergeben. Der Betrieb der Taxiinfrastruktur wird von rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Zulassungsordnung der Taxen (Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme-Spreewald) für den Landkreis Dahme Spreewald beeinflusst. Insbesondere der Umgang mit der Zulassung von Taxen mit Betriebssitz im Land Berlin, welche am Flughafen BER Fahrgäste aufnehmen dürfen, im gleichen Verhältnis zu Taxen des zuständigen Landkreises, ist dringend bei der Aussteuerung der Taxiinfrastruktur zu beachten. Die Infrastruktur des Taximanagements am Flughafen BER besteht aus einem Taxispeicher (Aufstellen, Wartebereiche und Abruf der Taxis) sowie zwei Einstiegsbereichen direkt am Terminal. Dem BT1 steht es frei, die vorhandenen Systeme sowie Technik vom aktuellen Konzessionär auf eigene Kosten zu übernehmen und in das eigene TaxisystemZ-infrastruktur zu implementieren. Der Auftraggeber agiert hierbei nur als Mittler und übernimmt keine Verantwortung/Kosten oder Haftung für die Funktion, Garantie, Lizenzgebühren, Implementierungskosten, Schulungen oder Supportgebühren der übernommenen Systeme. Der BTI ist im Rahmen seiner Leistungserbringung verpflichtet, am Taxihauptspeicher verschiedene Einrichtungen für die Nutzer der Taxiinfrastruktur zu errichten und zu betreiben - dazu gehören: • Taxileitstand • Toilettenanlage • Aufenthaltsraum / Gebetsraum • Kiosk Als Abschätzung der zu erwartenden Taxizufahrten dient ein Rückblick auf die vergangenen Jahre und die Prognose für das Jahr 2024. Es wird erwartet, dass die Fluggastzahlen sukzessive über den Vertragszeitraum steigen und somit auch die Zufahrten sich erhöhen können. Eine Gewähr hierfür wird seitens des Auftraggebers nicht übernommen, die Anzahl der tatsächlichen Zufahrten kann sich daher erhöhen oder senken. Jahr 2022 (Zufahrten p.a. 722.000); 2023 (Zufahrten p.a. 757.000); 2024 (Zufahrten p.a. 812.000). Das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Taxiinfrastruktur wird beim Einfahren erhoben und beläuft sich auf 2,06 € netto per Taxi/Zufahrt.
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