TNW_ELT_Gemeinde Taufkirchen_Hortplanung - Winninger Weg / Dorfstraße
Description du marché
Die Gemeinde Taufkirchen hat aufgrund der hohen Nachfrage beschlossen ein Neubau für nachschulische Betreuung (Hort) am Winninger Weg zu errichten. Die Baumaßnahme wird im Rahmen eines VgV-Verfahrens vergeben Der Neubau soll gem. der Empfehlung zur Raumgestaltung von Tageseinrichtungen im Landkreis München Teil 3 geplant ausgestattet werden und Folgendes beinhalten: - 5 Gruppen, für insges. 125 Kinder Hort mit Nebenräumen und Außenflächen - es ist eine Großküche nicht vorgesehen, aber eine sogenannte Aufwärmeküche mit Tischen, Schränken, Kühlschrank, Wasch - und Spülmaschine, Kochfeld, Backofen, Wasseranschlüsse und der Möglichkeit einer Speisenzubereitung mit den Kindern zusammen. In der Flächenzusammenstellung ist der Küchenraum mit ca. 60 m² vorgesehen. - Stellplätze - nicht unterkellert Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten ist beauftragt. Es wird eine entsprechende Zuarbeit und Unterstützung erwartet. Mit der Planung soll ab September 2025 begonnen werden, die Fertigstellung hat im Sommer 2029 spätestens zu erfolgen, da mit Beginn des Schuljahres 2029 (September) die Inbetriebnahme zwingend zu erfolgen hat. Ein erster grober Kostenansatz (Stand März 2025) geht von rund 11 Mio. EUR brutto (Projektkosten) (KG 400) - 1.363.350,00 EUR brutto. (In etwa 1.170.000 EUR netto) Hierbei entfallen auf die einzelnen Anlagengruppen in etwa nachfolgende Beträge (BKI Stand 2023): - Anlagengruppe 4 ( Starkstromanlagen) 32,7 % - Anlagengruppe 5 (Fernmelde - und informationstechnische Anlagen) 8,2 % - Anlagengruppe 6 ( Förderanlagen) 1,6 % - Anlagengruppe 8 ( Gebäudeautomation) 2,0 % dies würde für die Anlagengruppen 4: 383.000 EUR, AnlG.: 5:96.000 EUR, AnlG. 6: 19.000 EUR, und Anlagengruppe 8: 23.400 EUR netto anrechenbare Kosten grob geschätzt bedeuten. Vergeben werden die Grundleistungen, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung §§ 53ff.HOAI-Anlagengruppe 4, 5, 6 und 8, sowie an Besonderen Leistungen die Überwachung der Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung. Die Beauftragung wird gemäß HIV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 u. 3 (Leistungsphase 4 nur in Anlagengruppe 1) Stufe 2: Leistungsphase 5 Stufe 3: Leistungsphasen, 6 u. 7 Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
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