Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims für Studierende mit 185 Wohnplätzen, Agnesstraße 33, Fl.Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München
Description du marché
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 4876/18, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts München (Blatt 17505), Gemarkung München, Sektion 3, in der Agnesstraße 33 in 80798 München ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim soll mindestens 185 Wohnplätze für Studierende so-wie die erforderliche Anzahl an Pkw-Stellplätzen und Fahrradstellplätzen aufweisen. Auf den Grundstücken mit den postalischen Anschriften Agnesstraße 33 und 35 befinden sich derzeit noch zwei Bestandsgebäude, welche von dem Auftraggeber bis zur Decke über dem Untergeschoss zurückgebaut werden. Die restlichen Rückbaumaßnahmen (insbesondere die Bodenplatten und das UG auf dem Grundstück Agnesstraße 33) sind von dem Auftragnehmer zu erbringen (einschließlich Abbruchplanung). Gegenstand dieses Vergabeverfahren waren die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Studierendenwohnheimes. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen (einschließlich der Rückbaumaßnahmen der Untergeschosse des Bestandsgebäudes) sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen (Grundleistungen) der Leistungsphase 9 der HOAI sowie das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI sowie die Vollwartung zu erbringen, sofern diese optionalen Leistungen von dem Auftraggeber beauftragt werden. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen spätestens bis zum 15. Dezember 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
Pouvoir adjudicateur
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