Tragwerksplanung und Leistungen der thermischen Bauphysik (Wärmeschutz) für die Erweiterung an der Gesamtschule Ebsdorfergrund, Heskem
Description du marché
Beschreibung: Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI und Leistungen der thermischen Bauphysik (Wärmeschutz) im Sinne der Anlage 1.2 HOAI für die Erweiterung an der Gesamtschule Ebsdorfergrund, Heskem Tragwerksplanung mit Leistungen der thermischen Bauphysik (Wärmeschutz) für die Erweiterung an der Gesamtschule Ebsdorfergrund, Heskem Beschreibung: Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI und Leistungen der thermischen Bauphysik (Wärmeschutz) im Sinne der Anlage 1.2 HOAI für die Erweiterung an der Gesamtschule Ebsdorfergrund, Heskem. Die Gesamtschule Ebsdorfergrund soll durch einen Rück- und Erweiterungsbau neue Flächen für die Förderstufenklassen der 5. und 6. Jahrgangsstufen in Form von Clustern erhalten. Im Schusterbau befinden sich gegenwärtig 9 Klassenräume, 4 Fachklassenräume, 1 Lehrmittelraum und im Untergeschoss die Technikbereiche für die Trinkwassereinspeisung und der Standort der Wechselrichter für die Photovoltaikanlage. Grundsätzlicher Bestandteil der Erweiterungsmaßnahme ist die Neukonzeption der Lernräume für den sechszügigen Förderstufentrakt in Form von Clustern. Zweiter Hauptbestandteil des zu planenden Erweiterungsbaus ist die Unterbringung einer Schulmensa mit Speiseausgabe für 200 Personen pro Schicht. Der dafür erforderliche Küchenbereich ist als Vollküche vorzusehen. Die Speisen werden dort nicht nur ausgegeben, sondern auch produziert. Bei der Konzeptionierung ist auf eine bauliche Umsetzung im laufenden Betrieb zu achten. Eine vollständige Auslagerung der Schule zur Schaffung der Baufreiheit ist nicht vorgesehen. Derzeit wird der Schulkomplex mittels Nahwärme und Öl – Brennwertkessel (Redundanz) versorgt. Eine mechanische raumlufttechnische Anlage nach den gesetzlichen Anforderungen ist einzuplanen. Die Arbeitsräume sollen gemäß Arbeitsschutzrichtlinien natürlich belichtet und belüftet werden können. Die Beleuchtungsanlagen sind gemäß den „Hinweisen für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden“ und der „Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten in öffentlichen Gebäuden“ (Herausgeber AMEV) zu planen. Barrierefreies Bauen ist bei Einrichtungen des Bildungswesens eine obligatorische Qualitätsanforderung. Deshalb ist ihr besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei sollen die unterschiedlichen Nutzeranforderungen hinsichtlich motorischer, sensorischer oder kognitiver Art Berücksichtigung finden. Mobilitäts- und Sinnesbehinderte sollen sämtliche Bereiche, extern wie intern, gleichberechtigt erreichen können. Mit dem durchgeführten 1-phasigen nicht-offenem Realisierungswettbewerb wurde eine nach den Vorgaben der Auslobung erstellte Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht als Preisträger prämiert. Die Wettbewerbspläne des Zuschlagsbieters werden als Grundlage dieses Verfahrens und der weiteren Planungsschritte zur Kenntnisnahme diesen Verfahrensunterlagen beigefügt. Bei der Planung und Umsetzungsbegleitung sind zudem die folgenden Eckdaten einzuhalten: • Potentielle Ersatzneubauten sind im Passivhausstandard ohne Zertifizierung zu planen/errichten (inkl. Führen des Planungstools „PHPP“ und Erstellung der entsprechenden Nachweise „Passivhaus“ und „Wärmeschutz“) • Koordinierung und Aufnahme von Angaben der sonstigen Planungsbeteiligten für die Nachweisführung • Umsetzung der Anforderungen an den Ganztag • An der Planung zur Auslagerung von Schülern (vollständig oder teilweise) ist in statischer und wärmeschutztechnischer Hinsicht mitzuwirken • Die Bundesförderung für den Ausbau des Ganztags wird angestrebt. Dadurch soll eine Teilfinanzierung erreicht werden, die eine besondere Dokumentationspflicht der Planungsleistungen bedingt. Von Seiten der gegenständlichen Leistungen, insbesondere der therm. Bauphysik (Wärmeschutz) sind maßgebliche Zuarbeiten erforderlich. LOT-0001
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