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Prior notice Installation d'équipements 🇪🇺 TED

Transparenzbekanntmachung zum Abschluss eines Mietvertrages über die technischen Komponenten zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle

🌍 Allemagne
Publication
04/03/2025
Date limite
Valeur estimée
Donneur d'ordre

Description du marché

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger des überörtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes hat gemäß § 9 Absatz 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einzurichten. Diese ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) als integrierte Leitstelle zu betreiben. Der Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILS) obliegt dem Träger des überörtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes, insofern dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Durch den Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde beschlossen, dass für den Neubau der ILS ABI ein Generalplaner zu binden ist, der Erfahrungen im Bau mit Einsatzleitstellen nachweisen kann. Diesen Beschluss hat die Verwaltung umgesetzt. Durch den gebundenen Generalplaner wurde nicht nur die bauliche Hülle der ILS ABI nach den heute geforderten Normen und Standards geplant. Er hat in seiner Planung darüber hinaus die technische Infrastruktur für den Betrieb der ILS ABI und die Modernisierung des digitalen Alarmierungsnetzes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entsprechend den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im Zusammenhang mit den Aufgaben der ILS ABI aus dem BrSchG und dem RettDG LSA stehen. Gemäß § 39 Absatz 1 Satz 1 RettDG LSA vereinbaren die Leistungserbringer auf der Grundlage der Kostenermittlung mit der Gesamtheit der Kostenträger Nutzungsentgelte für die nächste Abrechnungsperiode. Kostenträger sind gemäß § 2 Absatz 14 RettDG LSA die Krankenkassen nach dem Ersten Abschnitt des Sechsten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Ersten Abschnitt des Fünften Kapitels des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Der Betrieb der Rettungsdienstleitstellen obliegt gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 RettDG LSA den Trägern des Rettungsdienstes als Leistungserbringer der Rettungsdienstleitstelle. Die Nutzungsentgelte sind gemäß § 39 Absatz 1 Satz 2 RettDG LSA so zu bemessen, dass sie auf der Grundlage der bedarfsgerechten Strukturen, einer leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen Betriebsführung die voraussichtlichen Kosten des Rettungsdienstes decken. In den zurückliegenden Verhandlungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, als Trägers des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, mit den Kostenträgern teilten die Kostenträger mit, dass die künftige Refinanzierung der Kosten für die Integrierte Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durch die Kostenträger ausschließlich unter der Auflage erfolgen wird, dass künftig ein technischer Leitstellenverbund mit einer anderen Integrierten Leitstelle, vorrangig mit einer benachbarten ILS zur Gebietskörperschaft "Landkreis Anhalt-Bitterfeld", gebildet wird. Hier hat aus Sicht der Kostenträger die gleiche Technik zum Einsatz zu kommen. Beide Leitstellen könnten dann gegenseitig eine Redundanz bilden. Die Anschaffung von unterschiedlicher Technik (insbesondere dem Einsatzleitsystem und dem Kommunikationsmanagementsystem) in den Leitstellen und der Aufbau von Schnittstellen untereinander stellt aus Sicht der Kostenträger keine zufriedenstellende Lösungsoption dar. Zudem würde eine abweichende Beschaffung gegen die im RettDG LSA benannten Grundsätze einer leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Rettungsdienst verstoßen. Die Refinanzierung durch die Kostenträger wird insofern nicht erfolgen, sollte künftig kein technischer Leitstellenverbund mit einer anderen Leitstelle in Sachsen-Anhalt und die Nutzung der gleichen Technik (insbesondere dem Einsatzleitsystem und dem Kommunikationsmanagementsystem) zustande kommen. weiter siehe unten Feld BT-24

Valeur estimée
6.5M EUR
Nature du contrat
Services

Pouvoir adjudicateur

🏛 Bereich Landrat/Vergabestelle, Köthen
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