Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim
Description du marché
Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. | Die PPK-Fraktion beinhaltet Druckerzeugnisse, sonstige Papiere und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus PPK sowie in üblichem Umfang Störstoffe. Bei der Fraktion handelt es sich um Sammelware, die aus der haushaltsnahen Sammlung mittels Abfallsammelbehältern und der Erfassung mittels Umleerbehältern und Presscontainern an Wertstoffhöfen stammt, wobei innerhalb der Behältersammlung ebenfalls Beistellungen mit abgefahren werden. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). | Das PPK-Mengenaufkommen lag im Jahr 2021 bei 9.905,74 Mg, im Jahr 2022 bei 8.800,64 Mg und im Jahr 2023 bei 8.344,22 Mg. | Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen: - Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation); - Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom Auftragnehmer bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe); - ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung); - ordnungsgemäße Beseitigung / Verwertung von etwaigen Störstoffen / Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion; - Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des Auftraggebers. | Die PPK-Fraktion wird von dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom Auftraggeber gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers durch den vom Auftraggeber mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den Auftragnehmer der Nachtransport in eine / mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. | Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom Auftragnehmer nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.
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