Ultraschallversorgungsvertrag
Description du marché
Grundlage ist eine partnerschaftliche Versorgungsstruktur mit einem zentral verantwortlichen Auftragnehmer. Dieser gewährleistet durchgängige Funktionalität, klinische Sicherheit und technologische Weiterentwicklung der eingesetzten Systeme. Die auszuschreibenden Leistungen sind so zu erbringen, dass die maximale Verweildauer eines Geräts im Einsatz 15 Jahre nicht überschreitet. Dabei sind sowohl technische als auch klinisch-funktionale Kriterien maßgeblich. Der bestehende Gerätepark wird in Gänze in den Versorgungsvertrag übernommen. Der Gerätepark wird durch regelmäßige Wartung (präventiv und korrektiv), STK-Prüfungen, Softwarepflege und Instandhaltung technisch aufrechterhalten. Die Erneuerung erfolgt gestuft und strategisch fundiert unter Berücksichtigung technischer Alterung, Reparaturhäufigkeit und klinischer Bedeutung, einer Austauschplanung auf Basis der Untersuchungslast und der Evaluierung und Fortschreibung der Austauschplanung im jährlichen Investitionsdialog. Das anzubietende Umstellungskonzept stellt sicher, dass der Systemwechsel in einem klinisch sensiblen Umfeld risikominimiert und qualitätsgesichert erfolgt. Es ist integraler Bestandteil des Versorgungsvertrags und wird bei Bedarf projektbezogen angepasst. Ziel der Investitionsplanung ist die systematische, transparente und bedarfsgerechte Erneuerung des Ultraschallgeräteparks des Klinikums innerhalb der achtjährigen Vertragslaufzeit. Die Erneuerung erfolgt unter Beibehaltung der medizinischen Versorgungsqualität, der technischen Aktualität sowie unter Einhaltung wirtschaftlicher Kriterien. Die Investitions- und Erneuerungsplanung ist integraler Bestandteil des Versorgungsvertrages. Sie unterliegt einer jährlichen Evaluierung und Fortschreibung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und ist mit den klinischen Fachbereichen sowie der Medizintechnik des Hauses abzugleichen. Das Investitionsbudget wird jährlich bereitgestellt und orientiert sich an einem gemeinsamen Planungsgespräch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Mittel sind zweckgebunden für Geräteerneuerung und -integration einzusetzen. Das Servicekonzept ist integraler Bestandteil des Versorgungsvertrags. Es dient der nachhaltigen Sicherstellung von Funktionalität, Sicherheit und Nutzungskompetenz aller betreuten Systeme und wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber weiterentwickelt.
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