Umbau und Kernsanierung des ehem. Bahnhofgebäudes in 54584 Jünkerath - Los 2 Technische Ausrüstung
Description du marché
Träger des einzügigen Bahnhofes in der Ortsgemeinde 54584 Jünkerath ist die Gemeinde Jünkerath. Durch Leerstand und kleinere Vandalismusschäden in den letzten 20 Jahren befindet sich das Gebäude in einem allgemein schlechten Zustand. Seit der Flut im Jahr 2021, in welchem das komplette Kellergeschoss überflutet wurde, befindet sich keine funktionierende Technik (Elektrik und Heizung) im Gebäude. Im Zuge der Arbeiten sollen neben der energetischen Sanierung auch Missstände im Bereich Barrierefreiheit, Unfallschutz und Brandschutz behoben werden. Hierzu sind Konzepte zu erarbeiten. Im Jahr 2006 wurde eine bautechnische Bestandsaufnahme durchgeführt, welche entsprechend dem derzeitigen aktuellen Stand aktualisiert werden muss. Weiterhin wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in welcher mögliche Optionen der Nutzung evaluiert wurden. Die Gemeinde Jünkerath sieht ausschließlich eine öffentliche Nutzung vor. So sollen Räumlichkeiten für Vereine, ein Dorfgemeinschaftsraum, Co-Workingspaces für Gemeindearbeiten, ein Jugendraum, ein Büro für Teile der öffentlichen Verwaltung als auch ein Sitzungssaal berücksichtigt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Los 2 - Technische Gebäudeausrüstung. Die von Ihnen insoweit zu berücksichtigenden geschätzten Nettobaukosten (insg. 689.850 €) im Sinne der DIN 276 betragen: KG 410: 114.975 € KG 420: 114.975 € KG 430: 114.975 € KG 440: 114.975 € KG 450: 114.975 € KG 460: 114.975 € Als Leistungsbeschreibung der vom Auftragnehmer zu erbingenden Leistungen wird die Anlage 15 zur HOAI zu Grunde gelegt. Die Beauftragung der Leistungen nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 ist stufenweise vorgesehen: • Stufe 1: Leistungsphasen 1-3, • Stufe 2: Leistungsphase 4, • Stufe 3: Leistungsphase 5-9 Der Auftraggeber orientiert sich wegen der Inhalte und der Reihenfolge der zur erbringenden Leistungen sowie des Anteils der jeweiligen Leistungsphasen am Gesamthonorar an den Regelungen des § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI. Unter den oben genannten Aspekten sollen folgende Arbeiten bei der Planung berücksichtigt werden: • Bautechnische Prüfung des Zustandes • Raumkonzept für das Erdgeschoss und die erste Etage • Planung von Ausbaureserven in Etage zwei und drei • Planung eines Aufzuges für die Barrierefreiheit • Berücksichtigung des Denkmalschutzes und enge Abstimmung mit der Behörde • Abriss der nicht mehr benötigten Gebäudeteile • Energetisches Konzept • Planung eines Technikraumes Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass vom Tage der Beauftragung die Leistungsphasen 1 bis 3 innerhalb von 14 Wochen (3,5 Monate) abzuschließen sind. Weitere Informationen, sowie bestehende Planunterlagen können den veröffentlichten Vergabeunterlagen entnommen werden.
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