Umgestaltung Busbahnhof zur ÖPNV-Verknüpfungsstelle Borna
Description du marché
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 5 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 5 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 des § 47 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - LPH 5: Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans gemäß § 26 HOAI Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 6 und 7 des § 47 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 3. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 8 des § 47 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): - LPH 8: Kostenkontrolle - LPH 8: Prüfen von Nachträgen - LPH 8: Erstellen von Bestandsplänen - LPH 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben - LPH 8: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis und den Konstruktionsplänen 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - LPH 8: Ökologische Baubegleitung gemäß den allgemein geltenden rechtlichen und fachlichen Standards - LPH 8: Mitwirkung und Koordinierung des Busbetriebes während der Bauzeit. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Pouvoir adjudicateur
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