Umgestaltung Hornsche Straße
Description du marché
LOS 1: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Planung sollte im Bereich der vorhandenen Fahrbahn lediglich eine Deck- und Binderschichterneuerung vorsehen, wenn möglich. Dort, wo gemäß der Planung noch keine Fahrbahn vorhanden ist, erfolgt der Vollausbau der Straße und der Seitenanlagen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für geplante Querungshilfen ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorzusehen. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Straßenbeleuchtung wird im gesamten Ausbauabschnitt erneuert. LOS 2: 1. Aufgabenbeschreibung I. Das Ziel der Lichtplanung ist eine normgerechte Beleuchtung der Außenanlage nach der DIN EN 13201-1/2 und für die Fußgängerüberwege die R-FGÜ 2001 mit der Einhaltung des BNatSchG 2022. Die Planung bezieht sich nur auf die Leuchte und das Tragsystem. Die Planung der elektrischen Leistung ist nicht Gegenstand des Angebotes. Die Schnittstelle ist die Anschlussklemme im Kabelübergangskasten. 2. Projektbeschreibung I. Die Stadt Detmold beabsichtigt die Hornsche Straße in Detmold, zwischen der Straße "Neustadt" und der Leopoldstraße auf einer Gesamtstrecke von rund 250 m mit zwei bis drei Lichtsignalanlagen / Knotenpunkte oder mit einem Kreisverkehr samt Fußgängerüberwegen umzubauen. Bei der Hornschen Straße handelt es sich um eine klassifizierte innerstädtische Hauptverkehrsstraße (L 758), die der Erschließung des neuen Areals rund um das "Hornsche Tor" mit dem örtlichen Einzelhandel- und Versorgungsangebot und öffentlicher Einrichtungen sowie einem Hotel dient. Ein Parkhaus / Tiefgarage ist ferner geplant. Das Baugebiet ist über das überregionale Straßennetz verkehrsgünstig angebunden. Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst den Bauabschnitt in dem eine Erneuerung der Straße, Geh- und Radweg durchgeführt wird. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme, die Abschnittsweise durchgeführt wird, muss die vorhandene Straßenbeleuchtung auf voller Bauabschnittlänge erneuert werden. LOS 3: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für die Furten ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorgesehen. Bei der Erstellung der signaltechnischen Unterlagen ist in Abstimmung mit der SVD (Stadtverkehr Detmold) und der Feuerwehr Detmold die Beschleunigung der Busse und der Feuerwehr-/ und Rettungswagen zu berücksichtigen und zu integrieren. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Lichtsignalanlage Nr. 9 Paulinenstraße / Hornsche Straße / Neustadt ist auf aktuellem Ausbaustand (Baujahr 2017) und muss dem neuen Straßenausbau entsprechend angepasst werden. Die Lichtsignalanlage Nr.10 Hornsche Straße / Zufahrt zum Parkplatz wird entsprechend den Ausbauentwurf neu errichtet. Die Lichtsignalanlage Nr.11 Hornsche Straße / Leopoldstraße wird entsprechend den Ausbauentwurf neugestaltet. Die Lichtsignalanlagen sind gemäß RILSA, nach aktuellem OCIT Stand und mit LISA+ zu Planen und zu errichten. Alle Fußgängerfurten sind mit Blindenakustik auszustatten. Die Lichtsignalanlagen werden an das Verkehrsrechnersystem der Stadt Detmold (OCIT) angeschlossen. Die Koordinierung der Lichtsignalanlagen im Zuge des inneren Verkehrsringes ist in der Planung zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Lichtsignalanlagen Nr. 10 und Nr. 11 können auch als Teilknoten aus einem Steuergerät geplant und gebaut werden (das war in der Vergangenheit so).
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