Unified Endpoint Management (UEM)
Description du marché
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leistungen (SW-Lizenzen, Erstellung Gesamtsystem und Herbeiführung Betriebsbereitschaft, Support/Wartung, Schulung und Consulting) zur Einrichtung eines Unified Endpoint Management Systems (UEM). Sofortabnahme: Mit Zuschlagserteilung werden als Sofortabnahme folgende Leistungen beauftragt: - Abruf von 50.000 Lizenzen der vereinbarten Standardsoftware gem. Nr. 4.4.1 lfd. Nr. 1 des EVB-IT Systemvertrags - Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft gem. Nr. 4.7 des EVB-IT Systemvertrags - Systemservice gem. Nr. 5 des EVB-IT Systemvertrags für die Sofortabnahmemenge der Lizenzen Mehrabnahmen und Höchstabnahmemengen: Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen folgende Leistungen durch Einzelabruf beauftragt werden können: - Schulungen bis zu einer Obergrenze von 20.000 EUR netto pro Vertragsjahr - Abruf weiterer Lizenzen (bis zu 50.000 Stück) der vereinbarten Standardsoftware gem. Nr. 4.4.1 lfd. Nr. 2 des EVB-IT Systemvertrags bis zur Abnahmehöchstmenge von insgesamt 100.000 Lizenzen (Sofortabnahmemenge + geschätzte weitere Abnahmemenge). Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemenge besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch, d.h. seitens des Auftraggebers besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Sofortabnahmemenge hinaus. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel kann durch den Auftraggeber nicht garantiert werden, dass die voraussichtliche Mehrabnahmemenge voll ausgeschöpft wird. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Die Rahmenvereinbarung endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen, wenn 80% der Höchstabnahmemenge erreicht sind. - Systemservice gem. Nr. 5 für weitere Abrufe der vereinbarten Standardsoftware - Consulting bis zu einer Obergrenze von 100.000 EUR netto pro Vertragsjahr
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