Unterhaltsreinigung am LZH
Description du marché
Im Rahmen eines Offenen Verfahren soll die Unterhaltsreinigung von Büroflächen, Fluren, Seminarräumen, Teeküchen, WC-Anlagen, Duschen u.a. vergeben werden. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt ca. 4.400 m². Weiterhin wird eine optionale Grundreinigung für WC-Anlagen, Teeküchen und Sozialräume ausgeschrieben, die nur nach Einzelauftrag des Auftraggeber durchgeführt wird. Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich außer samstags in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung an Feiertagen wird nicht nachgeholt. Grundreinigungen erfolgen samstags nach Absprache. Hygiene- und Verbrauchsmaterial (Toilettenpapier, Handtuchrollenpapier, Seife, Hand-Desinfektion, WC-Sitz-Desinfektion) werden vom AG bereitgestellt. Reinigungsmittel und übrige Verbrauchsmittel werden von AN bereitgestellt. Anforderungen an das Reinigungspersonal Die Reinigung darf ausschließlich nur durch entsprechend geschultes und erfahrenes Personal des (Auftragnehmer) AN erfolgen. Dies ist ebenfalls bei Vertretung zu berücksichtigen. Eine häufige Fluktuation der Reinigungskräfte ist zu vermeiden. Es muss sichergestellt sein, dass die Reinigungskräfte frei von ansteckenden Krankheiten sind. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Reinigungskräfte durch den Arbeitsmedizinischen Dienst wird daher vorgeschrieben. Die Kosten hierfür trägt der AN. Die Untersuchungsergebnisse sind mind. jährlich zu erneuern. Ein/e Vorarbeiter/in koordiniert bei jeder Reinigung die Arbeiten während der Reinigungszeiten. Weiterhin wird eine Objektleitung als Kontakt für das LZH eingesetzt. Die Objektleitung kontrolliert mindestens 1x wöchentlich die durchgeführte Reinigungsleistung vor Ort im Objekt. Für Vertretungen gelten dieselben Bedingungen. Das Reinigungspersonal muss die deutsche oder englische Sprache beherrschen. Sicherheitsunterweisung durch das LZH Das vom AN eingesetzte Personal wird vor Beginn der Tätigkeit durch die Sicherheits- bzw. Reinigungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des AN im LZH unterwiesen. Die Unterweisung erfolgt nach Absprache in der regulären Arbeitszeit des LZH von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Zugang zum Objekt Der Auftragnehmer erhält für die Durchführung der Reinigung für jede Reinigungskraft einen Transponder. Verschlossene Räume sind grundsätzlich wieder abzuschließen. Entsorgung Derzeit besteht eine 3-teilige Mülltrennung in den Büros (Restmüll, Papier, Kunststoffe). Der Restmüll, Kunststoffe und das Papier in den Abfallbehältern ist vom Auftragnehmer an den entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen. Bei Änderungen der Mülltrennung während der Vertragslaufzeit muss die Entsorgung entsprechend angepasst werden. Überlassene Räume Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer in den Diensträumen einen Putzmittelraum (2.OG, 11m², Raum 215) für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel. Der Auftraggeber haftet nicht für das Eigentum der Arbeitskräfte, das in diesem Raum aufbewahrt wird. Er haftet ferner nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen und Geräte. Die Reinigung des Raums 215 obliegt dem AN und ist regelmäßig durchzuführen. Wartungen oder Reparaturen der Maschinen/Geräte durch Fremdfirmen sind dem AG vorab anzukündigen; der AG nicht nicht für die Arbeiten verantwortlich und zeichnet dafür nicht gegen. Reinigungstextilien und sonstige Reinigungstücher sind mindestens 3x wöchentlich abzuholen, da im Objekt keine Reinigungsmöglichkeit besteht. Zur Reduzierung der Geruchsbelästigung und der Keimverschleppung hat die Zwischenlagerung in verschließbaren Boxen zu erfolgen. Die Abholung kann neben der o.g. Reinigungszeit auch wochentags während der regulären Arbeitszeit im LZH erfolgen. Wöchentlicher Termin mit der Objektleitung Einmal wöchentlich findet ein Abstimmungsgespräch (Jour fixe) im LZH mit Vertretern des LZH und dem Objektleiter des AN statt. Dies dient zur Optimierung und Aufrechterhaltung der Reinigungsqualität. Beseitigung von Mängeln Vom AG gemeldet Mängel sind unverzüglich entsprechend der Angaben in diesen Ausschreibungsunterlagen zu beseitigen. Als Mängel sind jegliche Abweichungen vom Reinigungsplan aufzufassen. Eine Vergütung der Mängelbeseitigung erfolgt nicht
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