Verbandsgemeindewerke Schweich, Abwassergruppe Leiwen - Fachplanung Technische Ausrüstung
Description du marché
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeindewerke Schweich betreibt an der Mittelmosel die Gruppenkläranlage Leiwen. Die Anlage hat einen Anschlusswert von 32.000 EW, der in der Weinkampagne bis zu 100.000 EW erreichen kann. An dieser Anlage sind neun Ortsgemeinden, nebst zwei größeren Feriendörfern, abwassertechnisch angeschlossen. Sie bilden die Abwassergruppe (AWG) Leiwen. Die angeschlossenen Ortsnetze verfügen jeweils über eine Regenwasserbehandlungsanlage mit Mischwasserpumpwerk. Teilweise sind Hochwasserpumpwerke und Netzersatzgeräte im Einsatz. Das gesammelte Abwasser wird über ein Druckleitungssystem der Gruppenkläranlage zugeführt. Allgemeine Informationen zum Abwasserwerk der VG Schweich können auch hier: www.wasser-schweich.de eingesehen werden. Die Abwassergruppe wurde in 1996/1997 in Betrieb genommen. Die elektrischen Schaltanlagen (NSHV) sind daher einschl. der Datenübertragung und Steuerung (S5) überaltert und müssen ausgewechselt werden. Vorgesehen ist, die Elektro-, -Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zu erneuern. Die vorhandene Maschinentechnik wird weiter betrieben. Die Datenfernübertragung wird komplett auf Glasfasertechnik umgerüstet und die vorhandene Kommunikatonstechnik (Sinaut) ersetzt. Besonders relevante Anlagen, wie z. B. Hochwasserpumpwerke, erhalten zusätzlich eine Verbindungsmöglichkeit über das neue 450 MHz LTE Netz. Die vorhandene Software zur Fernwirkung/Steuerung/Alarmierung soll weiterhin betrieben werden und ist an die neue Technik anzubinden. Der Umbau muss während des laufenden Weiterbetriebes der Anlagen erfolgen. Die Ingenieurleistung umfasst insbesondere die komplette Erfassung und Bewertung des Ist-Zustandes, die ausführungsreife Planung des erforderlichen Sanierungs-/Erneuerungsaufwandes und die örtliche Bauüberwachung mit Kostenkontrolle. Das Abwasserwerk Schweich sucht über dieses Ausschreibungsverfahren ein kompetentes und fachlich für den geplanten Umfang geeignetes und leistungsfähiges Ingenieurbüro mit entsprechender Erfahrung in der Siedlungswasserwirtschaft. Zur Abarbeitung des Auftrags sind Arbeitsgemeinschaften zulässig. Es ist vorgesehen, zunächst die Sanierung der Kläranlage durchzuführen und anschließend die Anlagen der angeschlossenen Pumpwerke Wobei die Überplanung der angeschlossenen Abwasseranlagen parallel zur Umsetzung im Klärwerk erfolgen soll. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Planung und Bauüberwachung in den im Folgenden beschriebenen Leistungsbildern und –phasen der HOAI. Die Planungsarbeiten sollen im März 2025 beginnen. Wir gehen von einem Umsetzungszeitraum bis voraussichtlich Ende 2028 aus. Einschätzung der betreffenden Kostengruppen 5.000.000 € (Netto, ohne MwSt.) Die Bauausführung ist im Zeitraum 2026 - 2029 vorgesehen. Die Honorartafel zu § 56 HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung. Bei der Honorarermittlung werden folgende Voraussetzungen festgelegt: Fachplanung der technischen Ausrüstung nach § 55 mit 98 % der Leistungsphasen 1-9 (ohne LPH 4). Die Auftragsvergabe erfolgt einstufig. Laut Objektliste Leistungsbild Technische Ausrüstung: Honorarzone III, unterer Wert Anlagengruppe: 4 Nebenkosten: 7% des Honorars Umbauzuschlag: 20 % pauschal Die Ausschreibung wird als Festpreisvergabe nach § 58, Abs. 2, Satz 3 VGV durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt somit ausschließlich anhand qualitativer Wertungsaspekte. Das Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 3 wird nach der Kostenberechnung; das Honorar der Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Kostenfeststellung ermittelt. Wir gehen davon aus, dass die vorhandene Technik in Gänze ausgetauscht wird. Daher wird kein zusätzliches Honorar aus mitzuverarbeitender Substanz berechnet. Aufgrund dieser Festlegungen ist das Honorar kein Zuschlagskriterium. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Fristverkürzung der Erstangebote (Stufe 2) gem. § 17 Abs. 7 VGV vor. Dieser Frist kann im Teilnahmeantrag (Anlage E) zugestimmt werden.
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