Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest), die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen für ausgewählte Standorte „Gefährliche Abfälle (flüssig/fest) RV regional 2025 ff.“
Description du marché
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
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