Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Lech Süd" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG
Description du marché
Berichtigung der Ziffer II. 2.4 der Vorabbekanntmachung nach Art.7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs.2 PBefG (Verfahrensnummer 2023/S 206-648480 ). Hier heißt es nun: Vorabbekanntmachung nach Art.7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs.2 PBefG für die Durchführung eines europaweiten Verfahrens. Die Stadt Augsburg, der Landkreis Augsburg und der Landkreis Aichach-Friedberg beabsichtigen als zuständiger Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Lech Süd" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 100, 102, 103, 104, 106, 108 und des AST 103 mit Wirkung zum 14.12.2025 bis zum 08.12.2035 (= 3.647 Tage) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S.4 PBefG im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben. Hauptlinien (100, 102, 103, 104, 106, 108) ca. 557.420 Nwkm/Musterfahrplanjahr. Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn- und Feiertagen. Bedarfverkehr: o Anruf-Sammel-Taxi 103P: verkehrt nach Bedarf Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja; Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden Im Übrigen wird verwiesen auf den Liniensteckbrief des "Linienbündel Lech Süd" samt Anlage 1 Musterfahrpläne und Anlage 2 Qualitätsstandards auf: https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ Das Dokument Liniensteckbrief des "Linienbündel Lech Süd" wurde aufgrund der Anpassung des Leistungsumfangs angepasst und findet sich auf der o.g. Homepage. Im Übrigen wurde auf die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter Verfahrensnummer 2023/S 206-648480 veröffentlichen Vorabbekanntmachung verwiesen. Hinweis: Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
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