Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Rechtsberatung im Bereich Arbeits- und Ausbildungsrecht
Description du marché
Das IAWM ist eine Einrichtung öffentlichen Interesses gemäß Artikel 87 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und fungiert als Aufsichtsbehörde des ZAWM (Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes). Der Auftrag des IAWM wird präzise in Artikel 16 des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen festgehalten. Das IAWM hat demnach folgende Aufgaben: 1. zur Entwicklung der Kurse und Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen beizutragen, diese zu koordinieren sowie deren päda-gogische, administrative und finanzielle Aufsicht zu gewährleisten; 2. die pädagogische Qualifikation der Ausbilder zu fördern; 3. die Ausbildungsprogramme im Hinblick auf ihre Genehmigung durch die Regierung zu erstellen; 4. die Organisation der Tests und der Prüfungen zu koordinieren, die Beurteilungsmethoden zu er-stellen und für die pädagogische Aufsicht zu sorgen; 5. die Genehmigung der Lehrverträge und kontrollierten Lehrabkommen beziehungsweise deren Entzug vorzunehmen sowie den Verlauf der Lehre insbesondere im Ausbildungsbetrieb zu beaufsichtigen; 6. die Vergabe der Gesellenzeugnisse, der Meisterbriefe und der Zertifikate vorzubereiten und sie der Regierung zur Beglaubigung zu unterbreiten; 7. der Regierung Gutachten im Hinblick auf die Errichtung und Anerkennung von Zentren zu unter-breiten sowie die Tätigkeiten der anerkannten Zentren zu fördern, zu koordinieren und zu beaufsichtigen; 8. die Überprüfung und die Anerkennung der Ausbildungsbetriebe vorzunehmen, sowie den Entzug der Anerkennung; 9. die Tätigkeit der anerkannten Lehrlingssekretäre zu beaufsichtigen, die Bezahlung der anerkannten Lehrlingssekretäre zu gewährleisten; 10. aus eigener Initiative oder auf Anfrage der Regierung Gutachten oder Studien bezüglich der Auf-gaben, die ihm durch Dekret übertragen werden, zu erstellen; 11. der Regierung Gutachten zu allen Dekret- oder Erlassentwürfen, die eine Veränderung der Aufgabenbereiche des Instituts beinhalten, zu erstellen; 12. der Regierung Vorschläge zu den Dekreten und Erlassen, die es anwenden muss, zu unterbreiten; 13. insbesondere die Zusammenarbeit zu fördern mit: • den auf nationaler Ebene im Bereich des Mittelstands und der kleinen und mittleren Unternehmen zuständigen Instanzen; • den in der Französischen und Flämischen Gemeinschaft für die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständigen Einrichtungen und Or-ganisationen; • den anderen Einrichtungen und Organisationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die sich der beruflichen Aus- und Weiterbildung widmen; • den ausländischen Einrichtungen und Organisationen, die sich der beruflichen Aus- und Weiterbildung widmen; 14. für die berufliche Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen gemäß Dekret vom 29. Februar 1988 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen zu sorgen; 15. Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende gewähren und verwalten (Start- und Praktikumsbonus); 16. die Anerkennung der Mentoren im Hinblick auf die Zielgruppenermäßigung vorzunehmen; 17. die Aufgaben im Rahmen der Industrielehre übernehmen, die durch das Gesetz vom 19. Juli 1983 vorgesehen sind. 18. sich an Konzepten zur Berufswahlorientierung für die duale Ausbildung zu beteiligen und in diesem Rahmen insbesondere die Schnupperwochen zu organisieren. Durch die Vielfalt der Zuständigkeiten wird das IAWM bei der allgemeinen Wahrnehmung seiner Auf-gaben regelmäßig mit transversalen juristischen Fragen konfrontiert. Unter anderem ist eine punktuelle, allgemeine und aktenbezogene Beratung zu Rechtsfragen im Bereich Arbeits- und Ausbildungs-recht notwendig. Die Aufgaben des Auftragsnehmers sind die Erklärung der rechtlichen Situation und das Vorschlagen von möglichen Lösungswegen in konkreten Fällen oder Akten, die rechtlich begründete Beantwortung allgemeiner Fragen sowie die rechtliche Begutachtung von Textentwürfen und Erlassen im Bereich Arbeits- bzw. Ausbildungsrecht. Die Begriffe Arbeits- und Ausbildungsrecht umfassen im Rahmen dieses Auftrags sowohl die entsprechende belgische als auch die entsprechende europäische Gesetzgebung. Die Beratung zu Akten, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, sowie die rechtliche Vertretung des IAWM vor Gericht sind nicht Teil des Auftrags.
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