Erweiterung der Eichendorffschule in Esslingen am Neckar - Gebäudeplanung
Description du marché
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens: Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für die geplante Erweiterung der Eichendorffschule in Esslingen ermittelt werden. Die für die 2. Phase ausgewählten Bieter werden mit der Bearbeitung eines Lösungsvorschlags beauftragt. 2. Verfahrensablauf: Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In der 1. Stufe bekunden Architekturbüros in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen und nachzuweisen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Auftraggeberin behält sich eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV vor. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten bei Bewerbergemeinschaften in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des /der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Teilnahme an den Bietergesprächen eingeladen und erhalten entsprechende Unterlagen zur Erarbeitung von je eines Lösungsvorschlags mit Kostenrahmen bis zur 2. Ebene und zur Erstellung je eines Erstangebots. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird je Teilnehmer mit 3.000,00 Euro (Netto) entschädigt, sofern ein wertbares Angebot inkl. Lösungsvorschlag abgegeben wird. Das Ergebnis des Lösungsvorschlags ist unter anderem ein Zuschlagskriterium. Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen und der Lösungsvorschlag vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Beurteilung der Zuschlagskriterien erfolgt durch das Auftragsgremium. 3. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch die Stadt Esslingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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