Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers Christoph Ortenau am Standort Lahr
Description du marché
Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Lahr für den Zeitraum 01.07.2026 bis 30.06.2041 (15 Jahre) neu zu vergeben. Die Durchführung der Luftrettung ist als Aufgabe der Notfallrettung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst • die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für den Betrieb des RTH Christoph Ortenau am Standort Lahr täglich von Sonnenaufgang (frühestens 07:00 Uhr) bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten; • die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer, Notärzte und HEMS-TC; • die Gestellung eines Interimsluftrettungszentrums auf dem Gelände des Airport Lahr ab dem 01.07.2026 bis zur Fertigstellung des regulären Luftrettungszentrums; • die Durchführung von Primär- und Sekundäreinsätzen („Dual-Use-Modell“) gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hinweis: Am Airport Lahr, Fritz-Rinderspacher-Straße 5, 77933 Lahr/Schwarzwald, werden aktuell Geschäfts- und Frachtflüge durchgeführt. Folglich bestehen zwar die für die Durchführung der Luftrettung erforderlichen Genehmigungen, es ist jedoch noch keine Infrastruktur für ein Luftrettungszentrum vorhanden. Dieses wird im Laufe des Beauftragungszeitraums durch einen Investor, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Landeplatzes und der Großen Kreisstadt Lahr, errichtet und dem Konzessionär dann mietweise zur Verfügung gestellt. Dem Investor, dem Betreiber des Landeplatzes und auch der Große Kreisstadt Lahr ist hierbei sehr daran gelegen, dass sich der zukünftige Konzessionär in die Planung des Luftrettungszentrums konstruktiv und partnerschaftlich einbringen kann. Da die Fertigstellung des neuen Luftrettungszentrums durch den Investor nicht bis zum Leistungsbeginn am 01.07.2026 gewährleistet werden kann, ist vorgesehen, dass der Konzessionär für den Zeitraum ab Leistungsbeginn bis zur Fertigstellung des regulären Luftrettungszentrums ein Interimsluftrettungszentrum errichtet und betreibt. Hierfür u. a. erforderliche baurechtliche Genehmigungen sind durch den Konzessionär einzuholen. Die für das Interimsluftrettungszentrum geltenden Anforderungen sind der Ziff. 6 in Anlage 1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Sicherstellung der Betankung ist die am Standort vorhandene Betankungsanlage zu nutzen. Grundsätzlich gelten die vom Airport veröffentlichten Kraftstoffpreise. Es bleibt dem zukünftigen Leistungserbringer aber unbenommen, mit dem Airport eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Der Airport wird dabei alle Bewerber gleich behandeln.
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