Verhandlungsabsicht Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V der AOK Bayern über die Versorgung mit Teststreifen
Description du marché
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat die Absicht einen neuen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Teststreifen zu schließen. Vertragsgegenstand ist die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit Teststreifen. Wenn Sie als Leistungserbringer oder Verband Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte Ihre Interessensbekundung bis zum 31.07.2026 an die: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Fachbereich Arzneimittelmanagement Carl-Wery-Str. 28 81739 München oder per Mail Vertrag-SLE@by.aok.de
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