Vermögensschaden Haftpflichtversicherung mit weitergehender Anschlussdeckung.
Description du marché
Gegenstand des Vertrages ist die Umstellung eines bestehenden D & O - Vertrages auf eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf der Grundlage einer vertraglichen Öffnungsklausel. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erfasst neben der operativen Tätigkeit aller Beschäftigten (einschließlich Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder) der KKH der Kaufmännische Krankenkasse auch die nicht operativen Tätigkeiten des Vorstandes und des Verwaltungsrates durch eine Körperschaftsdeckung sowie Anschlussdeckungen für die Organmitglieder (Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder). Folgende wesentliche Vertragsbedingungen bilden unter anderem die rechtliche Grundlage des Versicherungsumfangs: — Versicherungsfall ist in der Körperschaftsdeckung der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Eigenschäden zur Folge haben könnte (Verstoßprinzip); auch bei den Anschlussversicherungen gilt das Verstoßprinzip. — Versichert sind im Rahmen einer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (Körperschaftsdeckung) Dritt- und echte Eigenschäden infolge jeder (auch grober) Fahrlässigkeit; Versicherungssumme: 15 Mio. Euro je Versicherungsfall und 30 000 000 EUR je Versicherungsjahr — Versichert sind in der Körperschaftsdeckung (auch grob) fahrlässige Pflichtverletzungen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit; dazu gehören u.a. Haftungsrisiken aus der Verletzung von Datenschutzrisiken, Verletzung von AGG (einschließlich Personen- und Sachschäden), Risiken nach § 13 Abs. 3a SGB V, Vorsorgeversicherung, in Arbeitsgemeinschaften entsendete Beschäftigte, Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erhebung eines Zusatzbeitrags sowie Abschlüsse von Verträgen mit Leistungserbringern — Versichert sind im Rahmen von Anschlussdeckungen auch jedes Vorstands- und Verwaltungsratsmitglied. Versicherungssumme nach Wahl des Versicherungsnehmers: 3 000 000, 6 000 000 oder 8 000 000 EUR für jedes Mitglied des Vorstandes. Versicherungssumme in Höhe von 3 000 000 EUR für jedes Verwaltungsratsmitglied und weitere je 3 Mio. Euro für die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Die Versicherungssummen sind hierbei personalisiert und können nicht durch andere Mitglieder des Vorstandes oder Verwaltungsrates verbraucht werden.
Pouvoir adjudicateur
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