Versanddienstleistungen für das IHKmagazin
Description du marché
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung des Presseerzeugnisses "IHKmagazin" (nachfolgend "Presseerzeugnis/se" genannt) national sowie international. Abholort für die Presseerzeugnisse ist die folgende Adresse: Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau. Die Beförderung und Zustellung der Presseerzeugnisse erfolgt überwiegend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (dort schwerpunktmäßig zu Empfängern in den PLZ-Bereichen 4xxxx und 5xxxx). Die Beförderung und Zustellung an außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfallende Empfänger liegt bei unter 1 % des gesamten Sendungsaufkommens. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 727.200 Presseerzeugnisse. Die nach dieser Rahmenvereinbarung vorgesehene Höchstabnahmegrenze an Presseerzeugnissen beträgt 840.000 (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der IHK Aachen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01. Januar 2026. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung verpflichtet, die fristgerechte Abholung der Presseerzeugnisse gemäß Anlage 03: Produktionsplan 2026 bei der WEISS-Druck GmbH & Co. KG (Adresse: Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau) sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von der IHK Aachen gekündigt wird. Die Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die IHK Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben.
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