Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL): CO2-neutrale Erdgaslieferung für den Lieferzeitraum 2025 ff.
Description du marché
Ausgeschrieben wird die CO2-neutrale Erdgaslieferung einschließlich Netznutzung frei Betrieb für den Lieferzeitraum 01.01.2025, 06:00 Uhr bis 01.01.2027, 06:00 Uhr mit der einseitigen Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr für 156 Abnahmestellen durch den Auftraggeber. Die vertraglichen Regelungen des Netzzuganges obliegen dem Lieferanten. Der Jahresgasverbrauch aller aufgeführten Liegenschaften in verschiedenen Netzgebieten beträgt im Verbrauchsjahr ca. 25 GWh. Es handelt sich um 153 SLP-Lieferstellen mit einem Gasbedarf zwischen ca. 20.000 kWh/a und 1.250.000 kWh/a und drei RLM-Lieferstellen mit einem Gasbedarf von ca. 950.000 kWh, 1.100.000 kWh/a bzw. 1.400.000 kWh/a. Der geplante Lieferbeginn für 156 Abnahmestellen mit einer Liefermenge von ca. 25 GWh/a ist der 01.01.2025. Die bestehenden Lieferverträge für die Lieferstandorte Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München enden zum 01.01.2025, 06:00 Uhr und müssen durch den neuen Lieferanten nach Zuschlagerteilung bei den jeweiligen Netzbetreibern neu zur Belieferung angemeldet werden. Der Auftraggeber deckt den gesamten Erdgasbedarf für die gelisteten Abnahmestellen durch den Erdgasbezug vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die benötigten Erdgasmengen bereitzustellen. Geliefert wird Erdgas der jeweiligen Gruppe, wie es der Netzbetreiber an den Netzanschlusspunkten bereitstellt. Der tatsächliche Erdgasbezug 2023 ist für jede Abnahmestelle in der Verbrauchsstellenübersicht (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Angefragt wird eine CO2-freie Lieferung von Erdgas. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei der Verbrennung des gelieferten Erdgases entstehenden CO2-Emissionen durch Unterstützung von anerkannten, zertifizierten und registrierten Klimaschutzprojekten, die die Kriterien des Gold Standard erfüllen, zu kompensieren. Die Kompensation der CO2-Emissionen weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils bis zum 30.06. des Jahres, das auf das Lieferjahr folgt, durch Vorlage von anerkannten Zertifikaten nach. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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