Verwertung von Klärschlamm 2025 - 2029 - WWAZ
Description du marché
Die WWAZ betreibt die Kläranlagen Wolmirstedt, Rogätz und Hermsdorf. Auf diesen Kläranlagen werden die Abwässer der auf dem Gebiet des Verbandes (ca. 50.000 EW) anfallenden Abwässer gereinigt. Es handelt sich um eine chemisch-biologische Verfahrenskette mit simultaner P-Fällung und Stickstoffelimination unter Zugabe von Eisensalzen. Der anfallende Klärschlamm wird anaerob stabilisiert. Es kann von einer ausreichenden Stabilisierung des Klärschlammes ausgegangen werden. Zwecks Mengenreduktion wird der Klärschlamm maschinell entwässert. Zu diesem Zweck werden dem flüssigen Klärschlamm polymere Flockungshilfsmittel zugegeben. Jährlich fallen ca. 3.200 t Originalsubstanz (OS) entwässerten Klärschlamms mit einem TS-Gehalt von etwa 15 - 23 % an. Die letzten Prüfberichte der Klärschlamm- untersuchungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Beschaffenheit des Klärschlamms während der Vertragslaufzeit ohne Beeinflussung des WWAZ verändern kann. Die Adressen der Kläranlagen lauten: (in Klammern Jahresmenge der jeweiligen KA) Kläranlage Wolmirstedt (ca.1.700 t/OS) Angerstraße 4a 39326 Wolmirstedt Kläranlage Rogätz (ca.700 t/OS) Tangermünder Straße 39326 Rogätz Kläranlage Hermsdorf (ca.800 t/OS) Zum Seeblick 39167 Hohe Börde OT Hermsdorf Die Abfuhr von den Kläranlagen hat mittels LKW (max. 40 t) zu erfolgen. Die Aufnahme des Klärschlamms erfolgt mittels Abrollgroßcontainer, der AN stellt sicher, dass die Container mit dem vorhandenen Schienensystem kompatibel sind. Je Kläranlage sind 2 Abrollgroßcontainer vorzuhalten! Die Kläranlagen verfügen über keine geeichte Waage. Die Verwiegung entsprechend Ziff. 4.2. erfolgt durch den Auftragnehmer auf der Annahmestelle / Verwertungsanlage. Bei der Anfahrt zur den Kläranlagen sind keine Besonderheiten (Verkehrsbeschränkungen etc.) zu beachten. Die Abfuhr erfolgt nach telefonischer Aufforderung durch den WWAZ spätestens binnen zwei Arbeitstagen. Die durchschnittliche Abfahrmenge beläuft sich auf ca. 10 bis 11 t. Eine Abfuhr kann nach Abstimmung grundsätzlich zu folgenden Zeiten erfolgen: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 14:00 Uhr Freitags: 08.00 bis 11.00 Uhr Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage im Land Sachsen-Anhalt.
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