Vgv bauphysik - zentralbereich gaisbach, künzelsau
Description du marché
Zusatz TGA Energiebedarfsdeckung: Der Neubau soll an die bereits bestehende Versorgung des Grundstücks (Wasser, Abwasser und Strom) angeschlossen werden. Der Zentralbereich soll künftig über eine gemeinsame Wärmezentrale versorgt werden, welche sinnvollerweise in einem der Neubauten anzusiedeln ist. Mindestanforderungen an eine möglichst CO2-neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. Die Gebäude sind auf Grundlage des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit dem Ziel mindestens Effizienzhaus 40 zu planen und müssen deren Anforderungen erfüllen. Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf den Dachflächen sind ausdrücklich erwünscht. Photovoltaik-Anlagen an der Fassade sind ebenfalls denkbar. Vorschläge für ein innovatives Energiekonzept werden ausdrücklich begrüßt. Wasser und Regenwasser: Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen. Niederschlagswasser, das nicht zurückgehalten oder als Ersatz für Trinkwasser genutzt werden kann, ist so weit als möglich zu versickern, um den Grundwasserhorizont zu speisen und die Vorflut zu entlasten. Über eine Dachbegrünung können Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die Schaffung von begrünten Fassaden wird begrüßt. Zusatz Bauphysik Akustik: Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen in der Schule und in der KiTa einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen (besonders auch in der Mensa) eine besondere Bedeutung zu. Gemäß dem Bebauungsplan Haselhöhe I liegt das Wettbewerbsgebiet im Lärmpegelbereich III und IV. Dies ist bei der Positionierung der Gebäude entsprechend zu berücksichtigen. Raumklima: Es wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Für bauphysikalische Nachweis- u. Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.2, LPH 1-7, optional 8-9 als besondere Leistung, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die geforderten Leistungen umfassen: 1. Thermische Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung 2. Bauakustik 3. Raumakustik. Sowie zusätzlich - Luftdichtigkeitskonzept - Wärmebrückenberechnung - thermische Gebäudesimulation zur Beurteilung der Sommertauglichkeit - Bauteilkatalog - optional Ökobilanz OI-/EI-Berechnung - optional Mitwirkung bei Zertifizierungsprozessen - optional Baustellenkontrolle Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Stufe 1: Leistungsphase 1-3 für das gesamte Areal als "Sockel-Planung", d.h. 1.BA und 2.BA Stufe 2: Leistungsphase 4-5 für 1. BA / 2. BA Stufe 3: Leistungsphase 6-7 für 1. BA / 2. BA Stufe 4: Leistungsphase 8-9 für 1. BA / 2. BA (optional). Der Baubeginn für den 1. BA ist für Anfang 2027 vorgesehen. Die Ausführung und Beauftragung für den 2. BA erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 20.01.2025 vormittags und 21.01.2025 (ganztägig) statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1
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