VgV Fachplanung TGA/ HLS - Umbau und Erweiterung Johann-Peter-Hebel Schule Tuttlingen
Description du marché
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-8, 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Zusatz TGA Projektbeschreibung: Heizung Die Wärmequelle ist im Zuge der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung durch den Fachplaner vorzuschlagen, ein möglicher Anschluss an den bestehenden Gaskessel ist zu überprüfen. Wasser Bauliche Voraussetzungen für die Regenwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen. Der Neubau soll an die bereits bestehende bzw. geplante Versorgung des Grundstücks (Wasser/ Abwasser und Strom) angeschlossen werden. Die Leitungspläne werden in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Lüftung Bestandsgebäude: In der Technik Zentrale im Untergeschoss sind zwei Lüftungsanlagen installiert. Ein Gerät versorgt Atrium, Küche und Gymnastikraum und das andere die Turnhalle und die Umkleideräume. Der Technikraum im UG lässt eine Erweiterung der Anlage nicht zu. Das Sheddach der Aufstockung ermöglicht eine natürliche Be- und Enlüftung der Berufsschulklassenzimmer. Verwaltung- und Fachräume, sowie die Mensa erhalten dezentrale Lüftungsgeräte. Diese können als Kompaktgerät flächensparend in die Fassade integriert werden. PV Die bestehende Fotovoltaikanlage gehört einem externen Betreiber und wird während der Bauphase zurückgebaut und anschließend von dem Betreiber auf den neuen Dachflächen wiederhergestellt. Alle technisch verfügbaren Dachflächen sind für Photovoltaiknutzung vorzusehen. Brandschutz Das Brandschutzgutachten deckt die objektbezogenen Belange des vorbeugenden Brandschutzes entsprechend der Landesbauordnung Baden-Württemberg ab. Die Maßnahmen des Brandschutzgutachtens wurden im Bestandsbau umgesetzt. Die Tragkonstruktion des Gebäudes, (Wände, Decken und Stützen) ist überwiegend aus Holz und teilweise in Stahl ausgeführt. Diese kann bei Einhaltung der aus dem Gutachten hervorgehenden Maßnahmen wie bestehend erhalten werden. Das Brandschutzgutachten wird in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1 Verfahren.
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