Wartburgarena O1 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Description du marché
Gegenstand dieser Vergabe sind die noch erforderlichen Leistungen gemäß Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“. Vergeben werden dabei die Grundleistungen der Leistungsphasen 4, 5 und 8 und diverse Besondere Leistungen. Für die Grundleistungen soll eine Honorarpauschale vereinbart werden. Die Besonderen Leistungen werden als Zeithonorar oder pauschal vergütet werden. Es findet eine stufenweise Beauftragung statt. Auf der ersten Stufe, die sofort mit Abschluss des Vertrages übertragen wird, sind die Leistungsphase 4 und diverse Besondere Leistungen zu erbringen. Die zweite Stufe erstreckt sich auf die Phasen 5 und 8 und diverse Besondere Leistungen. Der zukünftige Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf auch nur teilweise Übertragung der zweiten Stufe. Gegenstand des zukünftigen Auftrages ist folgende Besondere Leistung (auf Zeithonorarbasis) - Einarbeitung in die bereits vorliegende Brandschutzfachplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 Des Weiteren sind folgende Besondere Leistungen auf Pauschalhonorarbasis vorgesehen: • Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht (als Pauschale/ LPH 4, erste Stufe), • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs (als Pauschale/ LPH 4, erste Stufe), • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes (als Pauschale/ LPH 5, zweite Stufe), • Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes (als Pauschale/ LPH 5, zweite Stufe), • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern (als Pauschale/ LPH 5, zweite Stufe), • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis (als Pauschale/ LPH 6, zweite Stufe), • Erstellung von Feuerwehrplänen, von Flucht- und Rettungsplänen (als Pauschale/ LPH 8, zweite Stufe) Der zukünftige Auftragnehmer schuldet eine Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 und der Besonderen Leistungen (auf der ersten Stufe) binnen eines Monats nach Übergabe der freigegebenen Genehmigungspläne der Objektplaner. Ausführungsfristen für die Leistungen auf der 2. Stufe werden gegebenenfalls noch vereinbart werden.
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