Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Gemeinde Bickenbach
Description du marché
Die Gemeinde Bickenbach macht bekannt, dass der bestehende Wasser-Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Bickenbach und der GGEW AG für das Gebiet der Gemeinde Bickenbach am 31.12.2026 endet. Die Gemeinde Bickenbach beabsichtigt, einen neuen WasserKonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen. Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem Vertragspartner der Gemeinde Bickenbach das Recht zur Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern auf dem Gebiet der Gemeinde Bickenbach eingeräumt. Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Bickenbach während der Vertragslaufzeit sicherzustellen. Die Gemeinde Bickenbach weist darauf hin, dass im auslaufenden Konzessionsvertrag für die Wertermittlung des Wasserverteilnetzes der Sachzeitwert vereinbart wurde. Die GGEW AG als Altkonzessionärin hat zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2026 diesen Wert mit 21.309 Mio. EUR ermittelt und mitgeteilt. Weiterhin sind noch nicht aufgelösten Zuschüsse i.H.v.T € 480 von dem ermittelten Sachzeitwert abzuziehen, so dass insgesamt für das Wasserverteilnetz in der Gemeinde Bickenbach zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2026 einzuzahlendes Übernahmeentgelt abzgl. noch nicht aufgelöste Zuschüsse 20.829 Mio. EUR seitens der GGEW AG ermittelt wurde.
Pouvoir adjudicateur
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