Wegweiser Bautzen
Description du marché
„Wegweiser Bautzen“ § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III): Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Verbesserung der beruflichen Eingliederungsaussichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch den Einsatz von Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Nach der Zielsetzung des SGB II soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch den Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Zielgruppe sind erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Männer aller Altersgruppen im SGB II - Leistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen sowie Menschen mit einer vermuteten oder bestehenden Suchtmittelgefährdung. In der Regel geht dies für die Zielgruppen einher mit drastischen Einschnitten der psychosozialen Gesundheit und Leistungsfähigkeit aus der sich gravierende Hemmnisse für die Vermittlung ins Erwerbsleben ergeben. Der Zugang zum Arbeitsmarkt erfordert hierbei, da die oftmals bestehende Langzeitarbeitslosigkeit auf schwerwiegenden in den Personen liegenden Problemen beruhen, eine besondere motivationale Unterstützung, oftmals den (Wieder-) Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die Wiedererlangung einer Tagesstruktur, Training allgemein alltäglicher Verrichtungen, Aufbau und Verinnerlichung von Abläufen und Strukturen - insgesamt: eine intrapersonelle Stabilisierung. Bei den Menschen, bei denen eine Suchtmittelgefährdung vermutet wird oder besteht, erfordert es eine klare Neuentscheidung bezüglich der eigenen Haltung zum Suchtmittelkonsum. Maßnahmeort ist Bautzen. Personalschlüssel: Projektleiter : Teilnehmer = 1 : 12 (40 h/Woche), Sozialpädagoge : Teilnehmer = 0,75 : 12 (35 h/Woche), Handwerklicher Anleiter/in : Teilnehmer = 0,50 : 12 (25 h/Woche) Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Der Sozialpädagoge ist mit 35 h/Woche anzubieten. Eine Abweichung von der Stundenanzahl ist für diese Profession nicht möglich. Die Wochenstunden des Projektleiters und des handwerklichen Anleiters können konzeptionell variieren, müssen insgesamt jedoch 65 h/Woche ergeben. Die Stundenaufteilung ist dabei inhaltlich plausibel darzulegen. Insgesamt sind somit 100 h/ Woche anzubieten. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
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