ÖBA und BAUKG
Description du marché
Die Auftraggeberin beabsichtigt, das gegenständliche Vergabeverfahren gemäß § 149 Abs 1 Z 2 und Abs 2 Z 3 BVergG zu widerrufen. Aufgrund von Erkenntnissen nach Einleitung des Vergabeverfahrens bzw. nach Ablauf der Angebotsfrist ist – aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote – ein Widerruf des Vergabeverfahrens erforderlich geworden. Diese neuen Erkenntnisse/Umstände sind aus Sicht der Auftraggeberin kalkulationsrelevant für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (Adaptierung Vergabestrategie und Erfordernis Schad- und Störstofferkundung) und erfordern sohin eine Neuausschreibung. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher, nach Widerruf des gegenständlichen Vergabeverfahrens den Leistungsgegenstand und die Ausschreibungsunterlagen entsprechend anzupassen und die Leistungen im Anschluss in adaptierter Form erneut auszuschreiben. Die Bekanntmachung der Neuausschreibung erfolgt voraussichtlich in Q1/2025. Die Stillhaltefrist endet gemäß § 150 Abs 4 BVergG zehn Tage nach Bereitstellung dieser Mitteilung, sohin am 16.12.2024, 24:00 Uhr. Die Auftraggeberin bedankt sich für Ihr Verständnis.
Pouvoir adjudicateur
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