Wiederaufbau Bendenweg, Iversheim - Verkehrsanlagen, Kanal- und Wasserleitung (Vergabe von Planungsleistungen)
Description du marché
Es sind vier verschiedene Planungsleistungen notwendig: 1. Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOA: (LPH 1-3 sowie 5-9) Verbindlich werden nur die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 unterliegt einer einseitigen Option durch den Auftraggeber. Die über den Bendenweg geflossenen gewaltigen Wassermassen haben an der Fahrbahn, bis in die unteren Unterbauschichten, den Gehwegen, der Oberflächen-entwässerung und den benachbarten Grünflächen über die gesamte Länge und Breite hinweg Schäden bewirkt. Die Schäden sind so substanziell, vielfältig, zahlreich und weisen eine solch enorme Einzeldichte auf, dass eine vollständige Wiederherstellung unumgänglich ist. Die drei obigen genannten Straßen sollen grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktion, der bisherigen Straßenquerschnitte und techn. Ausstattung sowie der techn. Regelwerke in Abhängigkeit vom Schadensausmaß wiederhergestellt und instandgesetzt werden. Zusätzlich sollen die vorhandenen Bushaltestellen für den öffentlichen Linienbusverkehr in dem Bendenweg eingerichtet werden. 2. Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI: - Hausanschlüsse Kanalisation (LPH1-9) - Wasserleitung inkl. Hausanschlüsse (LPH 1-9) - Regenwasserrückhaltung (LPH 1-9) Für jedes Bauwerk/Anlage gilt: Verbindlich werden nur die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 unterliegt einer einseitigen Option durch den Auftraggeber. Die Kanalisation mit den abzweigenden Anschlussleitungen wurde durch die enormen Wassermassen beschädigt. Hierbei wurde jedoch nicht Kanalleitungen des Mischwasser- noch des Regenwasserkanals beschädigt, sondern primär die Hausanschlüsse der Leitung. Nach den ersten Schätzungen sind 80 % der Hausanschlüsse beschädigt worden. Um einen genauen Überblick über die Schäden zu erhalten, wurde eine TV-Befahrung durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Planer übergeben und sind zu berücksichtigen. Weiterhin muss beachtet werden, dass das Regenwasser nicht wie bisher ungefiltert in die Erft eingeleitet werden darf. Deshalb ist eine Vorab-Reinigung und Aufstauung des einzuleitenden Wassers notwendig, welche aus Platzgründen im Straßenkörper erfolgen muss. Im Hinblick auf die Reinigung des Wassers soll verschiedene Varianten erstellt und bewertet werden. Es soll untersucht werden, ob eine Vorreinigung durch Sinkkästen oder die Reinigung im Stauraumkanal wirtschaftlicher und zielführender ist.
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