Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 2024
Description du marché
Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 oder Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistungen sind in dieser Winterperiode (vom 18.Oktober 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags und an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmende stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zubeseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Um den Winterdiensteinsatz für den angegebenen Bereich und Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle und technische Ausstattung durch den Auftragnehmenden vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal und Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmende dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Die Ausführung erfolgt nach Beauftragung durch den Auftraggebenden. Der Auftragnehmende hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann (florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmenden anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmenden zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmende. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Stadt Kaarst wird auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abrufen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für den Titel 1 Baubetriebshof hat nach jedem Einsatz zu erfolgen. Die einzelnen Arbeiten bedürfen eines Abrufs durch die Stadt Kaarst und können nur bei Vorliegen eines solchen Abrufs vergütet werden. Der Abruf erfolgt durch den Kontrollfahrer des Baubetriebshofes der Stadt Kaarst in der Regel ab 4.00 Uhr. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom 18.10.2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 und 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 und 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen lediglich zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Der Auftragnehmende verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende Erlasse, Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen im Streubereich Stadtpark zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
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