Zulassungsverfahren über die Durchführung von Audits, Sanktionierungen und Zertifizierungen gemäß AMA-Richtlinie „Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel AMAG.A.P.“
Description du marché
Die AMA-Marketing hat in den letzten Jahrzehnten umfassende Qualitätssicherungs- und Herkunftsprogramme im Lebensmittelbereich aufgebaut. Zur Prüfung der Einhaltung dieser Qualitätssicherungs- und Herkunftsprogramme richtet die AMA-Marketing u. a. gegenständlich ein Zulassungssystem für Kontrollstellen gemäß der AMA-Richtlinie „Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel AMAG.A.P." ein. Sämtliche Kontrollstellen, die die Zulassungskriterien erfüllen, werde von der AMA-Marketing in das Zulassungssystem über die Durchführung von Audits, Sanktionierungen und Zertifizierungen gemäß der AMA-Richtlinie „Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel AMAG.A.P." aufgenommen und der gegenständliche Leistungsvertrag (Kapitel B) zwischen der AMA-Marketing und diesen Kontrollstellen abgeschlossen. Die Aufnahme in das Zulassungssystem und der Abschluss des Leistungsvertrages (Kapitel B) stellen keine Auswahlentscheidung seitens AMA-Marketing dar, sondern sind Zulassungsvoraussetzungen. Die Auswahl der Kontrollstelle erfolgt nachfolgend ausschließlich durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner der AMA-Marketing (nicht jedoch durch die AMA-Marketing). Vertragspartnerinnen und Vertragspartner der AMA-Marketing können sein: die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AMA-Richtlinie „Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel AMAG.A.P." sowie Dritte, mit denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem aufrechten Vertrags-/Lieferverhältnis stehen und die den „Bündlervertrag“ mit der AMA-Marketing abgeschlossen haben (z. B. Bündlerinnen und Bündler wie Molkereien, etc.). Vertragsgegenständlich ist die Durchführung von Audits von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der AMA-Richtlinie „Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel AMAG.A.P.". Die Kontrolltätigkeit der Kontrollstellen umfasst zumindest nachstehenden Mindestumfang: • Vorbereitungshandlungen • Durchführungen Vor-Ort-Audit • Probenziehung (sofern vorgesehen) • Sanktionierung und Zertifizierung • Berichtslegung und Dokumentation • Verifizierung von Korrekturmaßnahmen Details siehe Kapitels B – Leistungsvertrag samt Anhängen. Das gegenständliche Projekt wird im Wege eines Zulassungsverfahren („Open-House-Verfahrens“) abgewickelt. Bei einem solchen Verfahren wird mit allen interessierten Zulassungswerberinnen und Zulassungswerbern, die die im Vorhinein festgelegten Kriterien („Zulassungskriterien“) und Bedingungen erfüllen, eine Vereinbarung über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen (Kapitel B – Leistungsvertrag). Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Auftragsvergabe erfolgt keine Reihung der teilnehmenden Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber, sondern wird mit allen Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber, die die im Vorhinein festgelegten Zulassungskriterien erfüllen bzw. die Bedingungen akzeptieren, ein Leistungsvertrag (Kapitel B) abgeschlossen. Das gegenständliche Verfahren fällt daher mangels einer Auswahlentscheidung und auf Grund der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle interessierten Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber, nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Vergaberichtlinien und des Bundesvergabegesetzes 2018 (BGBI I 2018/65 idgF, kurz: „BVergG 2018“).
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