Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“
Description du marché
Der Förderwettbewerb und die Transformationspläne (Modul 5) sind Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und durch EU-Vorgaben verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Entsprechend sollen die THG-Emissionen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Zudem soll der Endenergieverbrauch gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 reduziert werden. Mit der Förderrichtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb" sollen im Zeitraum 2022 bis Ende 2028 Vorhaben angestoßen werden, durch die pro Jahr Einsparungen in Höhe von 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und 5 Terawattstunden Endenergieverbrauch erzielt werden. Damit leistet die Förderrichtlinie sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikels 8 der Energieeffizienzrichtlinie. Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Vorhaben zur THG-Vermeidung in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung ist sehr gut angenommen worden und in den letzten Jahren deutlich aufgewachsen; mit einem weiteren Aufwuchs ist in den kommenden Jahren zu rechnen. Darüber hinaus besteht mit der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ eine weitere Förderrichtlinie des EEW-Förderprogramms ohne wettbewerbliches Verfahren und mit festen Förderquoten. Diese Förderrichtlinie ist modular aufgebaut und deckt über die verschiedenen Module verschiedene Fördergegenstände zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ab. Transformationspläne beinhalten eine Analyse des IST-Zustandes in Unternehmen bezogen auf die Treibhausgasemissionen, eine Zielsetzung zur Reduktion der Treibhausgase eines Unternehmens sowie einen Maßnahmenplan, um das Ziel zu erreichen. Transformationspläne leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Planung und Vorbereitung der Vermeidung von Treibhausgasen in Unternehmen. Die derzeit gültigen Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurden zuletzt zum 15. Februar 2024 novelliert und sind derzeit bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung beider Förderrichtlinien über den 31. Dezember 2028 hinaus ist möglich.
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